LEITARTIKEL 05-2026

Baustelle Pflanzenschutz

Ein Artikel von CR Prof. DI Josef Glatt, MBA | 18.05.2026 - 17:36
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Noch mehr Aufzeichnungen, und demnächst in digitaler Form – die neuen Aufzeichnungspflichten beim Pflanzenschutz © KI-generiert

Während sich neue Schaderreger ausbreiten, schrumpft zugleich das verfügbare Instrumentarium an Pflanzenschutzmitteln. Gleichzeitig steigen Kosten und organisatorischer Aufwand für die Betriebe. 

Starker Gegenwind für die Praxis

Der Druck kommt da von verschiedenen Seiten. Es treten immer mehr invasive Schädlinge (Kirschessigfliege und Amerikanische Rebzikade, die Überträgerin der Goldgelben Vergilbungskrankheit) auf, die vor einigen Jahren noch keine Rolle spielten, sich aber nicht zuletzt aufgrund des Klimawandels auch bei uns immer stärker ausbreiten. Hier muss vielfach vorbeugend gehandelt werden, und entsprechende Behandlungsmittel müssen zur Verfügung stehen. Die Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel bleibt nämlich ein strukturelles Problem. Ein grundsätzliches Thema dabei ist, dass die eigentlich vorgesehene gegenseitige Anerkennung innerhalb der europäischen Zulassungszonen nur eingeschränkt funktioniert. Komplexe Zuständigkeiten nationaler Behörden verzögern die Anerkennungsverfahren zusätzlich. Das führt dann dazu, dass die Zulassung notwendiger Pflanzenschutzmittel aufgrund der Kleinheit des Sektors bzw. des jeweiligen Landes gar nicht erst beantragt wird (besonders gut ersichtlich im Obstbau).

Mehrwert der Aufzeichnungspflichten?

Parallel dazu nimmt der bürokratische Druck auf die Betriebe weiter zu. Ein Beispiel dafür ist die verpflichtende elektronische Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen. Zusätzlich zu den durchgeführten Maßnahmen sind dabei nun auch der genaue Ausbringungszeitpunkt und das jeweilige Entwicklungsstadium der Kulturpflanze aufzuzeichnen. Zwar wurde die Einführung auf den 1. Jänner 2027 verschoben, doch für viele Weinbaubetriebe wird die Regelung eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten. Und irgendwie erhebt sich schon die Frage: Wem nützen derart übertriebene Aufzeichnungen ohne erkennbaren Mehrwert?

Wie groß der politische Druck auf den Pflanzenschutz auch in der europäischen Diskussion ist, zeigten nicht zuletzt die Vorhaben der Europäischen Kommission rund um den „Green Deal“. Weitreichende Verbotsvorschläge zum Pflanzenschutz hätten den Weinbau in vielen Regionen massiv getroffen. Durch intensive gemeinsame Anstrengungen konnten die Vorhaben dann noch verhindert werden.

Ansätze einer Reform

Umso wichtiger sind nun die vorgesehenen Reformansätze auf europäischer Ebene. Das Vereinfachungspaket der EU-Kommission zur Lebens- und Futtermittelsicherheit – der sogenannte „Food and Feed Omnibus“ – enthält einige Ansätze für mehr Praxisnähe. Es könnte widersprüchliche Vollzugspraxen beenden und zum Beispiel Anwendungen wie den Einsatz von Backpulver als Grundstoff wieder rechtssicher ermöglichen. Vor allem eine bessere Umsetzung der Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der europäischen Zulassungszonen wäre besonders wünschenswert. Innovative Pflanzenschutzlösungen könnten schneller in der Praxis ankommen. 

Gerade im Steillagenweinbau könnte der Einsatz von Drohnen eine präzisere, und für Anwender oft sicherere Ausbringung ermöglichen. Egal ob biologisch oder konventionell, ohne wirksamen Pflanzenschutz ist wirtschaftlich nachhaltiger Weinbau in unseren Breiten nicht möglich. Denn ohne praktikable Pflanzenschutzlösungen lassen sich weder stabile Erträge sichern noch die Kulturlandschaften der Weinbauregionen langfristig erhalten.