Feier 140 Jahre Weinbauverband, 26.6.25, v.l.n.r.: Josef Glatt (Direktor Österreichischer Weinbauverband), Reinhard Zöchmann (NÖ Weinbaupräsident), Aly Leonardy (Vizepräsident AREV), Andreas Liegenfeld (Burgenländischer Weinbauverbandspräsident), Walter Rosenkranz (Nationalratspräsident), Weinkönigin Hannah I, Johannes Schmuckenschlager (Österreichischer Weinbaupräsident), Norbert Walter (Wiener Landwirtschaftskammerpräsident), Nikolaus Berlakovich (Burgenländischer Landwirtschaftskammerpräsident) © Österreichischer Weinbauverband / Anna Fellner
Immer schon ging es um die Bekämpfung neuer Schädlinge, die im Weingarten auftraten, und um wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, um eine positive Entwicklung der Branche zu ermöglichen.
Schädlinge – die Winzerschaft organisiert sich
Als am 30. September 1885 im Landhaus in der Wiener Herrengasse der „Verein zum Schutz des Österreichischen Weinbaues“ gegründet wurde, hatte man bereits intensiv mit neu eingeschleppten Krankheiten wie Oidium und Peronospora und vor allem mit dem Auftritt der Reblaus seit 1872 zu kämpfen. Bereits 1860 wurde die Obst- und Weinbauschule in Klosterneuburg gegründet. 1892 erschien erstmals ein eigenes Vereinsorgan namens „Mitteilungen des Vereins zum Schutze des österreichischen Weinbaues“ an seine Mitglieder. Nach jahrelanger Vorarbeit konnte 1907 das erste österreichische Weingesetz in Kraft treten, das zum Beispiel erstmalig die Herstellung von Kunstwein verbot, die zugelassenen Behandlungsmittel bei Wein regelte und für die Durchführung der Kontrolle eigene Kellereiinspektoren bestellte.
Zunehmende Professionalisierung
Mit Ende der Monarchie wurde aus dem mittlerweile „Österreichischen Reichsweinbauverein“ der „Hauptverband der Weinbautreibenden Österreichs“. In den wirtschaftlich schwierigen 1920er und 1930er Jahren waren die Hauptaufgaben des Verbandes verstärkte Werbemaßnahmen für den Inlandsabsatz, Maßnahmen gegen den ungezügelten Weinimport und die Abwehr einer immer stärkeren Besteuerung des Weines. Nach den Wirren des Zweiten Weltkrieges, in denen durch direkte Kriegseinwirkungen auch der Weinbau großen Schaden erlitt, begann im Jahr 1950 der institutionelle Wiederaufbau der österreichischen Weinwirtschaft. Nach einem losen Zusammenschluss der Landesweinbauverbände wurde 1959 der „Bundesverband der Weinbautreibenden Österreichs“ wiedergegründet. Mit der Umstellung von der Stockkultur zur Hochkultur kam es auch zu einer Sortenbereinigung. Im Jahr 1961 wurden mit einem neuen Weingesetz erstmalig auch Weinbaugebiete abgegrenzt und der Begriff „Österreichischer Qualitätswein“ gesetzlich geregelt. Mit der Gründung des Österreichischen Weininstituts wurde das Österreichische Weingütesiegel geschaffen, mit dem Qualitätswein beworben wurde.
Der Krisenzeit folgen entscheidende Weichenstellungen
Die Zeitspanne zwischen 1976 und 1985 kann als die Krisenzeit des österreichischen Weinbaues bezeichnet werden. Ein zur Regel gewordener zyklischer Preisverfall begann. Mit verschiedenen Aktionen des Weinwirtschaftsfonds steuerte man dagegen, vor allem die Errichtung des Niederösterreichischen Genossenschaftskellers mit riesigem Lagerraum konnte die Lage stabilisieren, bis der Weinskandal 1985 alle Anstrengungen zunichte machte. Der Weinexport kam völlig zum Erliegen. Als Folge dieser Ereignisse wurde 1985 das strengste Weingesetz der Welt verlautbart, das sich für die Weinbauern als völlig undurchführbar herausstellte. Durch zähe Bemühungen des Weinbauverbandes wurde das Weingesetz fünfmal grundlegend novelliert, bis es praktikabel und als Motor für die Qualitätsproduktion geeignet war. Die Einführung der Banderole als Mengenkontrollinstrument, die obligatorische Prüfung von Qualitätswein mit der staatlichen Prüfnummer und die Einführung von Hektarhöchsterträgen für Qualitäts- und Landwein waren die Eckpfeiler. 1986 wurde die „Österreichische Weinmarketingservice GmbH“ und 1989 die „Weinakademie Österreich“ gegründet. Als Folge des EU-Beitritts 1995 wurde der Bundesverband in „Österreichischer Weinbauverband“ umbenannt. Die Übernahme des EU-Rechtbestandes wurde mit dem Weingesetz 1999 umgesetzt. Ab dem Jahr 2000 erfolgte mit den gesetzlichen Branchenverbänden die Schaffung von Herkunftsweinen, den DAC-Weinen. Mit der Einführung eines universitären Weinbaustudiums konnte den international höher werdenden Anforderungen in der Ausbildung begegnet werden.
Eine starke Stimme für die Branche
Der Weinbau hatte zu jeder Zeit mit Problemen zu kämpfen, denen der Berufsstand aber immer gemeinsam entgegentrat. Dies wird auch in Zukunft so sein. Daher ist es notwendig, das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen, um – egal, ob Top-Winzer, Trauben- oder Fassweinerzeuger – zusammen für eine gedeihliche Entwicklung des Sektors zu sorgen. Daran sollte uns nicht zuletzt der eben abgehaltene Jubiläumsfestakt erinnern.