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Bei der Eröffnung der Viti-Voltaik-Anlage (von links): Mathias Schödl (Weingut Schödl), Klemens Neubauer (RWA AG), Sebastian Geer (RWA AG), Oliver Eisenhöld (RWA AG), Reinhard Zöchmann (Weinbauverband Niederösterreich), Pfarrvikar Leszek Bednarczyk, VD Christoph Metzker (RWA AG), Elmar Schöberl (Bürgermeister Zistersdorf), NÖ-Landtagsabgeordneter René Lobner, Hannes Schweighofer (Weingut Schweighofer), Viktoria Schödl (Weingut Schödl), Herbert Schödl (Weingut Schödl), Leonhard Schödl (Weingut Schödl) © Raiffeisen Ware Austria

Gaiselberg/Zistersdorf

Erste netzgekoppelte PV-Anlage über Weinreben

Ein Artikel von Redaktion | 24.06.2026 - 12:01
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Die Überdachung durch die PV-Anlage schränkt die maschinelle Bewirtschaftbarkeit des Weingartens zu einem gewissen Grad ein. Die Auswirkungen auf Beerenqualität und Krankheitsdruck sind Gegenstand laufender wissenschaftlicher Untersuchungen. © Raiffeisen Ware Austria

Unter den Solarmodulen werden die Rebsorten Weißburgunder, Grüner Veltliner sowie die PIWI-Sorte Souvignier Gris kultiviert. Insgesamt sind rund 4.500 Rebstöcke in das Projekt eingebunden, welche von den Weingütern Schödl und Schweighofer bewirtschaftet werden. Die vollständige Montage der Module erfolgte im vergangenen Jahr nach der Blüte.

Die neue Agri-PV-Anlage umfasst 2.560 Solarmodule mit einer Gesamtleistung von 921,6 kWp und erzeugt jährlich rund 965.600 Kilowattstunden erneuerbaren Strom. Das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 350 Haushalten. Ein integrierter Batteriespeicher verschiebt jährlich rund 150.000 Kilowattstunden Energie zeitlich und trägt durch seinen netzdienlichen Betrieb zur Stabilisierung des Stromnetzes bei. Als Energie-Partner mit an Bord ist die Energieallianz Austria.

Das Pilotprojekt wurde gemeinsam mit der Raiffeisen Ware Austria realisiert und wird wissenschaftlich von der HBLA u. BA Klosterneuburg begleitet. Ziel der Untersuchungen ist es, die Auswirkungen der teilweisen Beschattung auf Wachstum, Ertrag und Weinqualität wissenschaftlich zu erfassen. Erste Ergebnisse zur Auswirkung der Installation einer PV-Anlage über Weinreben sind bereits von der Versuchsstation für Wein- und Obstbau Haidegg und aus Geisenheim bekannt (nachzulesen in der WINZER-Ausgabe 6/2024). Auch in anderen europäischen Ländern wurden entsprechende Projekte bereits umgesetzt.

„Die ersten Unterschiede sind bereits sichtbar“, so Winzer Herbert Schödl. „Besonders auffällig waren die kräftigere Entwicklung der Triebe und die längere Grünphase der Blätter im Herbst. Diese Beobachtungen lassen darauf schließen, dass die Reben unter den Modulen länger aktiv bleiben und mehr Reservestoffe einlagern können. Ob sich diese Effekte auch in der Trauben- und Weinqualität widerspiegeln, werden die kommenden Jahre zeigen.“ Hannes Schweighofer ergänzt: „Aus Sicht der Praxis ist vor allem interessant, wie sich die Anlage auf Trockenstress und Krankheitsdruck auswirkt. Wenn die Reben ausgeglichener wachsen und die Reife langsamer verläuft, kann das einen positiven Einfluss auf die Qualität der Trauben und des Weins haben. Gerade in Zeiten zunehmender Wetterextreme brauchen wir solche innovativen Ansätze, um den Weinbau langfristig erfolgreich weiterzuführen.“

Durch die Überdachung der Anlage ergeben sich in der Bewirtschaftung einige Besonderheiten. So sind beispielsweise eine maschinelle Ernte oder der mechanische Laubschnitt nicht möglich. Bei leichtem Regen dagegen schützen die Paneele davor, bei der Weingartenarbeit nass zu werden. Die Beschattung erleichtert auch das Arbeiten im Sommer.

Rechtliche Grundlagen

Für die Genehmigung von Photovoltaikanlagen über landwirtschaftlichen Flächen gelten bundesweite rechtliche Rahmenbedingungen sowie länderspezifische Vorschriften im Bereich der Naturschutz-, Bauordnungs-, Elektrizitätswesen- sowie Raumordnungsgesetze. Grundsätzlich sei die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Österreich möglich, heißt es dazu aus der Landwirtschaftskammer. Entscheidend für eine Genehmigung sei jedoch die Flächenwidmung im Raumordnungsrecht. Auf Grünland dürfen Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden, wenn eine entsprechende Widmung (z. B. „Grünland‑Photovoltaikanlagen“) oder Zonierung vorliegt. Ohne diese Widmung ist eine klassische PV-Anlage meist nicht zulässig.