Aufzuckerung

Anreicherungsgrenze für 2020 erhöht

Ein Artikel von Redaktion | 01.10.2020 - 10:29

Seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wurde mitgeteilt, dass für Weine der Ernte 2020 in Österreich eine Erhöhung der Anreicherung im gemeinschaftsrechtlichen Rahmen (EU-VO 1308/2013, VO 2393/2017) zugelassen wird. Die Erhöhung bedeutet eine Anhebung der Grenze von 2 auf 2,5% Vol. Alkohol.
Hintergrund ist die in manchen Gebieten beginnende Fäulnis.