Land- und Forstwirtschaft

Details zum Härtefallfonds – Phase 2

Ein Artikel von Redaktion | 14.04.2020 - 08:29

Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Land- und Forstwirtschaft entgegenzuwirken, können Betriebe auf die 1. und 2 Phase des Härtefallfonds zugreifen.
Phase 1
ist eine Soforthilfe in Höhe bis zu 1.000 Euro. Ein Antrag kann unkompliziert auf der Webseite der Agrarmarkt Austria noch bis 15. April gestellt werden. Danach wird Phase 1 von Phase 2 abgelöst: Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu EUR 2.000 Euro pro Monat für drei Monate (beginnend mit 16. März) beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu 6.000 Euro pro Betrieb zur Verfügung.

Wer wird unterstützt?
Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbetriebe
bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu 2 Mio. Euro werden unterstützt.
Jungunternehmer
in den förderbaren Betriebszweigen bei Aufnahme der Tätigkeit seit 1.1. 2020 werden mit 500 Euro pauschal gefördert.

Welche Betriebszweige werden unterstützt?
Wein- und Mostbuschenschankbetriebe; Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen (hinsichtlich Fremdarbeitskosten); Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof); Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten; Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen); Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Welche Kriterien müssen vorliegen um eine Förderung zu erhalten?

  • Wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres oder
  • ein mindestens 50%-iger Preisverlust aufgrund des Qualitätsverlustes bei Sägerundholz oder
  • eine Kostenerhöhung von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften vorliegt.
  • Als JungunternehmerIn (seit 1.1.2020), wenn in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% vorliegt.

Wie errechnet sich die Förderung?

  • Bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung. Hier findet eine Deckelung statt.
  • Insgesamt stehen bis zu 6.000 Euro pro Betrieb (3 Monate á EUR 2.000) zur Verfügung.
  • Die Förderung beträgt 80% der Differenz der Einkünfte aus dem Vergleichsmonat des Vorjahres.
  • Zur Berechnung der Einkünfte wird je nach Betriebszweig auf die Umsätze, die Fremdarbeitskosten oder den Preisverlust abgestellt.
  • Bei Berechnung auf Basis des Umsatzes werden je nach Betriebsart pauschale Prozentsätze für nicht angefallene Kosten gegengerechnet.
  • Nebeneinkünfte aus nicht land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten werden gegengerechnet.
  • Phase 1 und Phase 2 werden zusammengerechnet. Wurde aus Phase 1 eine Förderung bezogen wird diese in der Phase 2 gegengerechnet.
  • Die Förderungen sind steuerfrei.

Wie funktioniert die Abwicklung?

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab. Der Antrag für die Förderung der Phase 2 kann ab 16. April auf www.eama.at gestellt werden.

Alle Infos inkl. FAQ als PDF