Das österreichische Abfallunternehmen Altstoff Recycling Austria (ARA) ist von der EU-Kommission am Dienstag zu einer Geldstrafe von sechs Mio. Euro wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht verurteilt worden. Die Altstoff Recycling Austria hinderte laut dem Erkenntnis Wettbewerber am Zugang zu Infrastruktur und am Eintritt in Abfallwirtschaftsmarkt.
Die Brüsseler Behörde wies Vergehen der ARA in den Jahren 2008 bis 2012 nach. Stein des Anstoßes war der angebliche Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in der Haushaltssammlung von Metall- und Leichtverpackungen, heißt es in einer Stellungnahme der ARA. Dieser Schlussstrich stelle die Bereinigung einer zehn Jahre zurückliegenden Altlast dar, die die ARA im Jahr 2008 im Zuge der Fusion mit der ARGEV Verpackungsverwertungs GmbH geerbt hatte. Zentraler Streitpunkt sei die Frage gewesen, ob es technisch, juristisch und wirtschaftlich möglich war, parallele Sammeleinrichtungen zur bestehenden Leicht- und Metallverpackungssammlung der ARA aufzubauen. Diese sogenannte Duplizierung wurde bereits durch die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2013 ausdrücklich ausgeschlossen, sodass die Entscheidung für Österreich heute nur noch historische Bedeutung habe, so die ARA.
EU-Wettbewerbskommissarin Vestager erklärte, der Abfallentsorgungssektor sei ein wichtiger Bestandteil der Kreislaufwirtschaft, und ein wirksamer Wettbewerb eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass das Abfallrecycling für den Verbraucher erschwinglich bleibe. Die ARA hat laut EU-Kommission ihr Fehlverhalten zugegeben und strukturelle Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen. Künftig würden Wettbewerber nicht mehr vom Zugang zur Infrastruktur ausgeschlossen. Bei der Festsetzung der Geldstrafe trug die Kommission der kooperativen Haltung der ARA Rechnung und setzte die Geldstrafe um 30 Prozent herab. Die Verfahrensbeendigung umfasst u. a. eine Geldbuße von € 6,015 Mio. Das Bußgeld wird zur Gänze aus dem Konzerneigenkapital geleistet und hat keinen Einfluss auf die ARA Tarifgestaltung. Die ARA arbeitet im Prinzip als Non-Profit-Profitunternehmen.
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