Die deutsche Weinbauministerin Ulrike Höfken erklärte am 6. August in Mainz, dass ab dem Jahrgang 2014 für die Verwendung des Begriffs „Steillage“ besondere Anforderungen gelten würden. Die Qualität dieser Weine soll damit schon am Etikett erkennbar sein und auf diese Weise soll der Steillagen-Weinbau gefördert werden.
Mit der neuen Weinverordnung sind künftig für Steillagen-Weine vier Kriterien verpflichtend: Sie müssen auf einem Hang mit mehr als 30% Steigung wachsen, aus Riesling oder einer Burgundersorte hergestellt werden, mindestens das Mostgewicht von Kabinettweinen haben und bei der amtlichen Prüfung mindestens die Qualitätszahl 3,0 (max. 5) erzielen.
„Das Land Rheinland-Pfalz will Steillagenweine stärker profilieren. Qualität aus der Steillage am Flaschenetikett abzulesen hilft den Verbrauchern beim Einkauf und unterstützt die wertvollen Steillagen im Land“, erklärte Weinbauministerin Ulrike Höfken. So sollen Winzer gefördert werden, die mit ihren Steillagen einen besonders hohen Arbeitsaufwand haben. Steillagenweinbau soll auf lange Sicht wirtschaftlich attraktiv und damit erhalten bleiben.
Rheinland-Pfalz gibt jährlich sechs Mio. Euro für die Steillagenförderung aus. „In den vergangenen Jahrzehnten haben viele Winzer den Anbau an der Steillage aufgegeben“, so Höfken. Von den 64.000 ha Weinbaufläche in Rheinland-Pfalz seien aktuell nur noch 8% Steillagen. Die Steillagen an Rhein, Mosel und anderen Flusstälern stünden aber für eine einzigartige Kulturlandschaft, und die Weine aus diesen Lagen seien ein Aushängeschild des rheinland-pfälzischen Weinbaus.