Mit sofortiger Wirkung erweitert das Gesundheitsministerium die Positivliste des österreichischen Lebensmittelcodex, damit eine Säuerung auch für Wein aus biologischer Produktion möglich wird. Laut dem Österreichischen Lebensmittelbuch, Codexkapitel/A8/ Landwirtschaftliche Produkte aus biologischem Landbau und daraus hergestellte Folgeprodukte/, indem unter anderem auch die Verwendung von Weinbehandlungsmittel im biologischem Weinbau geregelt ist, wird dort unter „Verzeichnis der zugelassenen önologischen Verfahren und Behandlungen bei der Verarbeitung von Trauben aus biologischer Landwirtschaft zu Wein“ eine Positivliste der erlaubten Weinbehandlungsmittel im biologischem Weinbau angeführt. Da die Weinsäure aber in dieser Positivliste bislang nicht angeführt war, wäre eine Säuerung beim säureschwachen Jahrgang 2011 für Bioweinbauern nicht zulässig gewesen.
Der Gesetzeswortlaut:
Das Bundesministerium für Gesundheit gibt aufgrund des Beschlusses der Kommission zur Herausgabe des Österr. Lebensmittelbuches (Codexkommission) die Ergänzung des Abs. 1.8 im Kapitel A 8 „Landwirtschaftliche Produkte aus biologischem Landbau und daraus hergestellte Produkte“ bekannt. Der Abs. 1.8 wird wie folgt ergänzt: „Verwendung folgender Substanzen zur Säuerung von frischen Weintrauben, Traubenmost, teilweise vergorenem Traubenmost und Jungwein: L(+)Weinsäure, Milchsäure soweit dies durch Erlass des BMLFUW zur behördeninternen Durchführung der VO (EG) Nr. 1234/2007 im Bereich des Weingesetzes1999 gedeckt ist.“
Anmerkung:
In der EU-BIO-Verordnung ist der Einsatz von Weinbehandlungsmittel noch nicht geregelt – Deutschland hat den Zusatz von Weinsäure erlaubt.