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Vorsicht beim Flaschen-Import

Ein Artikel von red. | 19.08.2011 - 10:42
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Wenn Winzer Flaschen aus dem Ausland importieren, gehen sie meist davon aus, dass diese bereits bei einem haushaltsnahen Sammel- und Verwertungssystem (z. B. ARA) lizenziert wurden. Doch nicht alle ausländischen Lieferanten kümmern sich um die österreichischen Rechtsvorschriften. Das kann dann eine böse Überraschung mit Verwaltungsstrafen bedeuten. Diese lassen sich aber leicht vermeiden:

Wenn Ihr Betrieb Verpackungen oder verpackte Waren, wie etwa Wein, in Österreich auf den Markt bringt, sind Sie von der Verpackungsverordnung (VerpackVO) betroffen. Grundsätzlich können Sie auf verschiedene Arten Ihren Verpflichtungen aus der VerpackVO nachkommen:

1. Sie nehmen sämtliche von Ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen, wie z. B. Glasflaschen, Schraubverschlüsse, Korken, Weinkartonagen etc. selber zurück, führen diese Verpackungen auf eigene Kosten der ­jeweiligen stofflichen Verwertung zu und bringen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) gegenüber einmal im Jahr den Nachweis, dass Sie eben dieser Verpflichtungen selbst nachgekommen sind.

2. Sie entpflichten (= lizenzieren) selbst die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen bei einem dafür zugelassenen Sammel- und Verwertungssystem. Dadurch übertragen Sie Ihre Verpflichtungen aus der VerpackVO auf das Sammel- und Verwertungssystem und müssen sich um Sammlung, stoffliche Verwertung, Nachweisführung und Meldung an das BMLFUW nicht selbst kümmern.

3. Sie achten beim Einkauf Ihrer Flaschen und des übrigen Verpackungsmateriales darauf, dass eben diese Produkte bereits durch den Lieferanten entpflichtet (= lizenziert) wurden. Dadurch müssen Sie die ­Verpflichtungen aus der VerpackVO nicht selber erfüllen und haben zusätzlich auch keine Arbeit mit der Meldung der Verpackungsmengen. Dies übernimmt in diesem Fall der Lieferant.

Rechtssicherheit
Die von der österreichischen Glasindustrie und vom österreichischen Flaschenhandel angebotenen Weinflaschen werden in der Regel bereits durch diese Unternehmen lizenziert, da sie als vorgelagerte Vertriebsstufen bereits den Verpflichtungen der VerpackVO unterliegen. Anders verhält es sich hier, wenn Sie Weinflaschen selbst aus dem Ausland importieren. In diesem Fall ist das ausländische Unternehmen nicht verpflichtet sich um die Lizenzierung zu kümmern und die Verpflichtungen aus der VerpackVO sind von Ihnen als Importeur zu erfüllen.

Flaschenimport
Um sich Probleme beim Flaschenimport zu ersparen, sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten: Damit nicht am Ende Sie sich um die Lizenzierung kümmern müssen, kaufen Sie am besten nur Flaschen, die bereits von Ihrem Lieferanten bei einem Sammel- und Verwertungsystem lizenziert wurden. Damit ist sicher­gestellt, dass die Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bereits erfüllt sind. Bei Verpackungsprüfungen durch Behörden können Sie auf die Lizenzierung durch Ihren Lieferanten verweisen.

Prüfung durch Behörden
Wird den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung weder durch den Flaschen-Lieferanten noch durch Sie nachgekommen, kann es bei Prüfungen der Einhaltung der Verpflichtungen des Abfallwirtschaftsgesetzes zu empfindlichen Strafen kommen.

Um sicherzustellen, dass die Flaschen und das übrige Verpackungsmaterial lizenziert sind, muss der Vorlieferant eine rechtsverbindliche Erklärung über die Lizenzierung vorweisen können. Rechnungen bzw. Lieferscheine Ihres Lieferanten müssen unbedingt einen Hinweis auf die Lizenzierung enthalten.

Weitere Informationen:
ARA-Servicehotline, Tel. 01/599 97-999, E-Mail: vertrieb@ara.at