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Konstruktive Achse bei der Sicherung des Uhudlers: Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager, Bundesminister Andrä Rupprechter, Landesrat Andreas Liegenfeld, Josef Pfeiffer (Obmann-Stv. Uhudler-Verein) und Vereinsobmann Harald Kaiser (v. l.)

Uhudler-Rettung in Sicht

Ein Artikel von red. | 21.05.2015 - 07:48

Nach Wochen hitziger Diskussionen im Vorfeld der kommenden burgenländischen Landtagswahl rückt eine langfristige Rettung des Uhudlers näher. Am Mittwoch dem 20. Mai präsentierte Agrar-Landesrat Andreas Liegenfeld gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter und Weinbau-
präsident Johannes Schmuckenschlager in der neuen Genussakademie Burgenland eine Lösung, die Bestand haben soll.

Nicht-vitis-vinifera-Weine als Obstweine
Eine Adaption des Weingesetzes soll in einem ersten Schritt in Zukunft ermöglichen, dass Uhudler als Obstwein auf den Markt gebracht wird. „Für den Uhudler ändert sich praktisch nichts, außer eine kleine Bezeichnungsanpassung auf der Flasche“, betont Liegenfeld. „Dies ist eine Lösung, die national zügig umgesetzt werden kann und damit das EU-Anbauverbot ab dem Jahr 2030“ elegant umschifft“, erklärte Liegenfeld.

Dass der Lösungsansatz im Interesse der Uhudler-Winzer ist, bestätigte Josef Pfeiffer, Obmann-Stellvertreter des Vereines „Freunde des Uhudlers“: „Wir sprechen der Politik unser Danke aus und stehen voll hinter dieser Lösung“.

Mittlerweile hat auch das Nationale Weinkomitee die Vorgangsweise abgesegnet, Uhudler wird damit eigene Kategorie im Weingesetz.

Unterstützung bei der natio­nalen Umsetzung versichern sowohl Landwirtschaftsminister Andrä ­Rupprechter als auch Weinbaupräsident und Abgeordneter zum Nationalrat Johannes Schmuckenschlager zu. Beide setzen sich unisono für die Anliegen der Uhudler-Bauern ein. „Unabhängig von der Umsetzung in meinem Kompetenzbereich werde ich mich aber auch auf EU-Ebene weiter für den Uhudler einsetzen. Die Bauern brauchen praktikable, klare und langfristige Rahmenbedingungen für die Produktion“, hob Bundesminister Rupprechter hervor.

Ursprungsbezeichnung versus Trittbrettfahrer
In einem weiteren Schritt soll dem Uhudler eine geschützte Herkunftsbezeichnung zugesichert werden. Damit könnte der Verein den Anbau auf die Bezirke Jennersdorf und Güssing – innerhalb der bereits bestehenden Weinbaufluren – beschränken. „Trittbrettfahrern in anderen Gebieten und inflationärer Anbau können so in Schach gehalten werden“, so der nationale Weinbaupräsident. Durch einen einstimmigen Entschließungsantrag des Nationalrates wurde die Zustimmung für den Erhalt des Uhudlers auf nationaler Ebene bereits ausgedrückt. „Der Entschließungsantrag zeigt eindeutig, welche Bedeutung der Schutz regionaler Spezialitäten in Österreich hat“, so Schmuckenschlager.

Inwieweit die neuen Regelungen Auswirkungen auf die im Südburgenland bestehenden Rodungsbescheide wegen Uhudler-Auspflanzungen haben, konnte Liegenfeld mit Verweis auf laufende Verfahren nicht beantworten. „Ich bin mir aber in meiner Eigenschaft als Weinbaupräsident sicher, dass mit den Behörden eine vernünftige Lösung gefunden werden kann.