Leitartikel 04-2021

Herkunft zählt

Ein Artikel von CR Prof. DI Josef Glatt, MBA | 08.04.2021 - 12:24

Dabei geht es vor allem darum, eine Herkunftspyramide zwischen Gebiet, Ort und Lage zu etablieren, wobei die qualitativen Anforderungen steigen, je enger die Herkunft ist. Eine Diskussion, die wir in Österreich schon vor 20 Jahren begonnen und in großen Teilen bereits umgesetzt haben. Wobei wir in Österreich von Beginn an versucht haben, bei der Abgrenzung der Anbaugebiete (DAC) dem jeweiligen Gebiet ein wiedererkennbares Profil mitzugeben. Denn nur so kann die Herkunft langfristig das entscheidende Verkaufsargument sein, und nicht nur die Rebsorte oder die Marke (Weingut). Denn Herkunftsmarketing bedeutet immer Gemeinschaftsmarketing. Bereits vor ein paar Jahren wurde auch in Österreich begonnen, innerhalb der Anbaugebiete eine Herkunftshierarchie zu etablieren. In den DAC-Verordnungen wurde bereits begonnen, die steigenden qualitativen Anforderungen von Gebietswein über Ortswein bis hin zum Riedenwein festzuschreiben.

In Deutschland gehen derzeit die Wogen hoch, dass bei Verwendung einer Großlage eine lagenähnliche Herkunft vorgetäuscht werden kann. Dies versucht man zu vermeiden, indem einer Großlage der Begriff „Region“ voranzustellen ist. Dagegen wehren sich die großen Handelsbetriebe, aber auch Genossenschaften. In Österreich wurde das Problem dadurch gelöst, dass einer Lage bzw. Riede der Begriff „Ried“ voranzustellen ist.

Überschaubare Ortsweinherkünfte

Wenn neben der Gebietsebene auch der Ortsweinebene mehr Bedeutung zukommen soll, dann ist es auch notwendig, vermarktbare Einheiten zu schaffen. Dann wird es vielleicht nicht sinnvoll sein, jede kleine Gemeinde oder jede Katastralgemeinde als Weinherkunft zu vermarkten. Sinnvoll wären überschaubare Ortsweinherkünfte mit nach Möglichkeit jetzt schon bekannten Weinnamen unter Einbeziehung unbedeutender Gemeinden oder Katastralgemeinen. Wobei die Abgrenzung eher Terroir- als politischen Grenzen zu folgen hat. Die Ortsweine werden dann in den DAC-Verordnungen abgebildet und wie die Rieden in den Katastern abgegrenzt. Die Rieden wurden bereits in den meisten Gebieten parzellenscharf abgegrenzt und in den Weinbaukatastern abgebildet. Trotzdem gibt es auch hier punktuell Abgrenzungsschwierigkeiten. Sinnvoll wird es sein, auf Ebene des Nationalen Weinkomitees eine Expertenkommission zu installieren, die den Gebieten bei der Abgrenzung der Gemeinden, aber auch bei Streitigkeiten rund um die Riedenabgrenzung bei Bedarf Hilfestellung leisten kann.

CR Prof. DI Josef Glatt, MBA