Neben den Neuerungen betreffend entalkoholisierter Weine sollen QR-Codes auf den Etikettierungen ermöglicht werden, um Angaben digital auszuweisen. Das Europäische Parlament plant noch in diesem Monat seine Verhandlungsposition zu diesem Verordnungsvorschlag vorzulegen. Es wird erwartet, dass das Reformpaket mit Ende des Jahres in Kraft treten könnte.
Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es, dass man sich aktiv in die Beratungen der High-Level-Group (HLG) und in die Beratungen zum Verordnungsvorschlag eingebracht habe. Im Vorschlag der Kommission würden sich jedoch einige "zentrale Empfehlungen" der HLG nicht wiederfinden.
So würden darin laut Landwirtschaftsministerium EU-finanzierte Marktentlastungen, Budgetflexibilisierung, Risikomanagement sowie Vereinfachungen in der Absatzförderung fehlen. Ein im Ausschuss anwesender Experte des Landwirtschaftsministeriums legte dar, dass es sich bei dem Verordnungsvorschlag um ein "technisches Papier" handle, das Bestimmungen im Weinrecht neu fasse und einige hilfreiche Punkte für Österreich enthalte.
Der Verordnungsentwurf sehe laut dem Experten beispielsweise vor, die Frist für die Wiederanpflanzung einer gerodeten Weinbaufläche zu verlängern. Dies sei insbesondere für den rückläufigen Rotweinbereich sinnvoll, denn Winzerinnen und Winzer werde damit mehr Zeit gegeben, um zu überlegen, ob sie wieder auspflanzen.
Der Verordnungsvorschlag enthält außerdem Änderungen der Etikettierungsvorschriften, um die Herstellung von Weinerzeugnissen mit einem niedrigeren Alkoholgehalt zu erleichtern. Derzeit seien die Bezeichnungen für entalkoholisierte Weine "sehr sperrig", was das Marketing dieser Erzeugnisse erschwere, betonte der Experte. Man setze daher auf neue Begrifflichkeiten. Auch alkoholfreie Varianten aromatisierter Weine, beispielsweise Wermut, seien davon umfasst. Darüber hinaus sehe der Verordnungsvorschlag auch einige Verbesserungen im Förderschema vor, die man nutzen werde, so der Experte.