Klarstellung

Angabe einer Riede am Etikett

Ein Artikel von Redaktion | 18.01.2024 - 10:45

Eine Riede muss am Etikett grundsätzlich in Verbindung mit der geografischen Einheit, in der sie liegt, angegeben werden. Als geografische Einheit kann die Gemeinde, der Gemeindeteil (Katastralgemeinde) oder eine ortsübergreifenden Weinbaugemeinde (wie sie in einigen DAC-Verordnungen definiert sind), angegeben werden. Eine Ausnahme davon war nur möglich, wenn die geografische Einheit aus der Abfüllerangabe am Etikett ersichtlich war. Diese Ausnahme wurde mit der vorjährigen Weingesetznovelle gestrichen, somit muss die Riede immer mit der geografischen Einheit angegeben werden. Diese Regelung gilt für Weine ab der Ernte 2023.

Einzige Ausnahme: Wenn die Riede korrekt mit der geografischen Einheit am Hauptetikett (vulgo Rückenetikett) angegeben wird, dann kann bei einer zusätzlichen Angabe der Riede am Schauetikett (vulgo Vorderetikett) die geografische Einheit entfallen.

Nach wie vor gilt: Der Angabe einer Riede ist immer das Wort „Ried“ sowohl am Hauptetikett als auch am Vorderetikett voranzustellen. Dies gilt auch dann, wenn der Name einer Riede mehrmals auf einem Etikett angegeben wird.