Klarstellung

„raw wine“ mit Orangewein gleichgestellt

Ein Artikel von Redaktion | 07.03.2022 - 11:14

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus stellt in einer Aussendung klar, dass die Bezeichnung „raw wine“ den schon durch die Weingesetz-Bezeichnungsverordnung geregelten Bezeichnungen „Orangewein“ und „orangewine“ (lt. § 1 Abs. 9 der WeinbezeichnungsVO (BGBl II Nr. 111/2011) gleichgestellt wird und unter diesen Bedingungen verwendet werden kann.