BMF bestätigt

EU-One-Stop-Shop auch für Winzer und Weinhandel

Ein Artikel von Redaktion | 10.07.2021 - 09:05

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bestätigte nun offiziell und damit die in der Juni-Ausgabe vom WINZER vertretene Rechtsansicht, dass auch Winzer, Weinhändler und alle Anbieter von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (etwa Wein und Sekt), den EU-OSS bei Versand an private Abnehmer (natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft) nutzen können, obwohl seit jeher die Lieferschwelle für diese Art der Waren nicht gegolten hat. Beim Versand an Schwellenerwerber (z.B. Kleinunternehmer, pauschalierte Landwirte) bleibt es bei der Besteuerung im Bestimmungsland und eine umsatzsteuerliche Registrierung im jeweiligen Bestimmungsland ist notwendig.

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