ANTRAG AB MITTE FEBRUAR 2021

Förderung zum Ausgleich von Absatzverlusten

Ein Artikel von Redaktion | 15.02.2021 - 11:42

Die Berechnung des Verlustes pro Betrieb basiert auf einem Vergleich der Absatzmengen in den Bestandsmeldungen 2019 und 2021 und erfolgt unbürokratisch ohne Vorlage von Belegen wie z.B. Rechnungen oder Lieferscheinen. Um die Förderung beanspruchen zu können, muss der Umsatzrückgang mindestens 40% betragen. Die Förderhöhe beträgt 70% des erlittenen Verlustes, maximal jedoch 100.000 € pro Betrieb.

Zwei wichtige Hinweise dazu:

  • Bei der Antragstellung werden Sie aufgefordert, die voraussichtlichen Verkäufe in der Bestandsmeldung 2021 für „Fassweinverkäufe in Österreich“ und für „Flaschenverkauf“ abzuschätzen. Auch muss der Gesamtlagerbestand („Summe neuer Bestand“) für 2021 geschätzt werden. Bitte ermitteln Sie daher diese Werte, BEVOR Sie in eAMA einsteigen, um den Antrag zügig ausfüllen zu können.
  • Die Anträge werden NICHT nach dem Einreichdatum gereiht! JEDER Antrag, der im Antragszeitraum bis 15. Juni 2021 eingebracht wird, findet Berücksichtigung! Sollte das insgesamt zur Verfügung stehende Budget überschritten werden, so erfolgt eine aliquote Kürzung ALLER Anträge und KEIN STOPP der Antragsannahme. Eine sofortige Antragstellung führt daher zu keinerlei Vorteilen und würde nur das System der AMA überfordern!

Alle Details zu dieser Fördermaßnahme finden sich in einem Merkblatt, das ebenfalls über die Homepage der AMA (eAMA) abgerufen werden kann.