Covid-19-Massnahmen

Umsatzersatz für die Landwirtschaft

Ein Artikel von Redaktion | 16.11.2020 - 14:20

Seit 6. November 2020 können Betriebe in Gastronomie und Tourismus sowie zahlreiche Freizeitbetriebe, die direkt von den Schließungen gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen sind, den Umsatzersatz von 80 Prozent beantragen. Nun wird dieses Hilfsinstrument auf Privatzimmervermieter und land- und forstwirtschaftliche Betriebe erweitert.

Infos:
https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/tourismuspolitische-themen/umsatzersatz_erweiterung.html

Die Beantragung soll ab Mittwoch, 18. November 2020, über die AMA möglich sein.

Laufend aktuelle Informationen bietet auch die LK Wien unter:
https://wien.lko.at/aktuelles-zur-coronakrise+2500++3242423+7956

Hinweis zur "Investitionsförderung Wein":
Förderanträge zur Investitionsförderung der Weinmarktordnung können noch bis 30. November – wie auch in den vergangenen Jahren – gestellt werden (Anträge über www.eama.at).
Anträge für die aws-Investitionsprämie können hingegen noch bis 28. Februar 2021 gestellt werden!