Weinbauverband informiert

Vorschreibung Hagelversicherungspolizzen

Ein Artikel von Redaktion | 01.04.2020 - 17:01

Im Hinblick auf die Coronakrise und die Vorschreibung der Hagelversicherungspolizzen erlaubt sich der Österreichische Weinbauverband auf untenstehende Vorgangsweise hinzuweisen:
Etwa 90% der Winzer bekommen ihre Hagelversicherungspolizzen aufgrund einer Abgleichung mit den AMA-Daten vorgeschrieben. Diese Daten resultieren aus den abgegebenen Mehrfachanträgen. Da die Abgabe der Mehrfachanträge heuer in den Juni verschoben wurde, werden auch die Vorschreibungen der Hagelversicherung für 2020 entsprechend später zugestellt werden (Ende Juni).

Bei der Hagelversicherung versicherte Winzer ohne aufrechte AMA-Datenzustimmung werden die Polizzen 2020 bereits in den nächsten Tagen erhalten. Die Prämie ist 14 Tage nach Erhalt der Polizze, spätestens am 15. Mai, zu bezahlen. Es wird daher, dort wo es möglich ist, ein Umstieg auf eine Polizze mit AMA-Datenzustimmung dringend empfohlen. Der Vorteil ist ein zusätzlicher Prämienrabatt von bis zu 5% und eine deutlich spätere Prämienfälligkeit. Rund 90% der Winzer sind bereits auf eine Polizze mit AMA-Datenzustimmung umgestiegen.
Der Österreichische Weinbauverband hat mit der ÖHV aber vereinbart, dass jenen Winzern, denen in den nächsten Tagen die Prämien vorgeschrieben werden aber durch die Coronakrise wirtschaftlich stark unter Druck geraten sind, ein zinsfreier Prämienaufschub bis 15. Juli gewährt wird. Dazu ist es aber notwendig, direkt mit der Hagelversicherung Kontakt aufzunehmen und die wirtschaftliche Notlage nachzuweisen.
Bei Fragen kontaktieren sie bitte direkt die Hagelversicherung (Josef Seper, 0664/2120373, seper@hagel.at).