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Kurzarbeit und MFA-Abgabe

Ein Artikel von Redaktion | 24.03.2020 - 10:26

Auch für die Arbeitnehmer in der Landwirtschaft gibt es die Möglichkeit der Kurzarbeit.
Zum Formular.

Die Kurzarbeit ist beim AMS zu beantragen. Alle Infos dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

Die LK-Experten bezüglich für Anfragen bezüglich Dienstgeber und Dienstnehmer können Sie unter den folgenden Telefonnummern erreichen (Ihr Weinbauberater ist kein Arbeitsrechtexperte):
05 0259 27304 oder 05 0259 27000 oder kontaktieren Sie Ihren Steuerberater.

Kurzarbeit ist auch in der Landwirtschaft ein Thema, da es, sobald unsere Nachbarländer die Grenzen wieder teilweise öffnen, vermutlich besser ist, wenn die Arbeitskräfte ein aufrechtes Dienstverhältnis haben.

MFA-Abgabe
Zur Vermeidung persönlicher Kontakte aufgrund des Corona-Virus ist auch die Hilfestellung bei der Entgegennahme des MFA 2020 in den Bezirksbauernkammern bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) ist in Kontakt mit der Europäischen Kommission, um eine Fristverlängerung für die Antragstellung über den 15. Mai 2020 hinaus zu erwirken. Eine Verlängerung der Antragfrist um ein Monat bis 15. Juni 2020 zeichnet sich ab. Dies ist jedenfalls notwendig und zu begrüßen, um den MFA zeitgerecht einreichen zu können.
Derzeit ist noch unklar, wann die geordnete MFA-Entgegennahme in den Bezirksbauernkammern wieder aufgenommen werden kann.