Nach einer Anpassung der Vorschriften im Herbst des vergangenen Jahres gilt für Rotweine aus dem spanischen Weinbaugebiet Rioja ab 2026 erstmals ein Mindestalkoholgehalt von 10 %vol. Weißweine und Rosés müssen nun einen Alkoholgehalt von mindestens 9 %vol. aufweisen. Die Änderungen entsprechen einer Reduktion des Mindestalkoholgehaltes um jeweils 1,5 %vol. gegenüber den bisher geltenden Werten. Für Schaumweine gilt nun ein Mindestalkoholgehalt von 10 %vol. anstatt der bisher geltenden 11 %vol. Mit den vorgenommenen Änderungen will man auf die vermehrte Nachfrage nach leichteren Weinen reagieren. Sie gelten nicht für Weine der Kategorien Crianza, Reserva, Gran Reserva und Viñedo Singular.
Neu ist auch die Möglichkeit der Angabe „Vendimia temprana“ (frühe Lese) auf dem Etikett. Solche Rotweine dürfen einen maximalen Alkoholgehalt von 12 %vol. aufweisen, bei Weiß- und Roséwein liegt der Höchstwert bei 11 %vol.
Auch eine Alkoholkorrektur mittels Entalkoholisierung um bis zu 20 Prozent ist nun erlaubt, wobei die neu geltenden Mindestalkoholwerte jedoch nicht unterschritten werden dürfen. Die Korrektur muss nicht auf dem Etikett angegeben werden.