Seit dem Abend des 19. März 2020 wurde es in den Medien kolportiert und jetzt ist es offiziell: Tschechische Arbeitskräfte (Pendler) benötigen ab 21. März 2020 (0.00 Uhr) beim Grenzübertritt ein „Arbeitsbuch“. In diesem Arbeitsbuch wird von der Polizei die Ein- und Ausreise bestätigt. Das dient dazu, die Häufigkeit und Regelmäßigkeit des Grenzübertritts nachzuweisen. Die Regelmäßigkeit ist dann gegeben, wenn der Grenzübertritt mindestens 3x wöchentlich erfolgt.
Das Formular dazu finden Sie weiter unten. Man kann es auch auf der Homepage des tschechischen Innenministeriums herunterladen: https://www.mvcr.cz/mvcren/file/buch-for-grenzuberschreitende-pendler-cz-de.aspx
Polnische Arbeitskräfte
Die diversen Formulare für Tschechien gelten nur für tschechische Pendler. Zu polnischen Arbeitskräften gibt es keine Infos von polnischen oder tschechischen Behörden. Fakt ist, sie müssen nach Tschechien einreisen und an der österreichischen Grenze wieder ausreisen. „Eine Winzerkollegin hat das tschechische Formular auf Polnisch übersetzt. Vielleicht hilft es, aber dafür Garantie gibt es keine!“ informiert Weinbauberater Daniel Hugl von der LK Niederösterreich.
Daniel C.G. Hugl, Weinbauberater
daniel.hugl@lk-noe.at
noe.lko.at/mistelbach