Jahrgang 2019

Hektarhöchstertrag bleibt unverändert

Ein Artikel von Redaktion | 10.09.2019 - 09:26
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Heranreifende Goldmuskateller-Trauben mit durchschnittlichem Behang © DI Walter Kaltzin

Auf Antrag des Nationalen Weinkomitees kann der Bundesminister für Land und Forstwirtschaft die Hektarhöchstmenge für die Ernte eines Jahres um bis zu 20% senken oder erhöhen, falls die klimatischen oder die weinwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dies für aktuelle Jahr erfordern. Das Nationale Weinkomitee hat in seiner letzten Sitzung festgestellt, dass im Hinblick auf die große Weinernte 2018 und die auf ganz Österreich bezogen zu erwartende durchschnittliche Weinernte 2019 keine gesetzliche Möglichkeit und auch keine Notwendigkeit besteht, den Hektarhöchstertrag für das heurige Jahr zu verändern.



Preise im Keller

Das im Verhältnis zur Nachfrage größere Angebot schlägt sich seit vielen Monaten auf die Preissituation nieder. So sind die Fassweinpreise im freien Handel deutlich unter 50 Cent gesunken. Auch der Blick auf die aktuellen Traubenpreise zeigt die triste Situation. Im freien Handel werden Preise von rund 30 bis 35 Cent gezahlt.