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Rund 10% der beantragten Rebfläche genehmigt

Ein Artikel von red. | 07.12.2017 - 15:36
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Da alle Mitgliedstaaten der EU ihre Daten über Neuauspflanzungen und Wiederbepflanzungen gemeldet haben, stellt sich die Situation für das Jahr 2017 laut Europäischer Kommission (EK) wie folgt dar: Die gesamte bepflanzte Weinbaufläche in der EU betrug 3,163 Mio. Hektar. Praktisch alle Mitgliedstaaten wenden für die Neuanpflanzungen das Limit von 1% der ausgepflanzten Fläche an, lediglich Deutschland (0,3%) und Spanien (0,52%) weichen davon ab. Daraus ergibt sich eine höchst zulässige Summe von 26.470 Hektar für die Neuauspflanzungen. Beantragt wurden jedoch 207.617 Hektar (!), davon allein 163.841 Hektar aus Italien (!). Schlussendlich konnten 20.025 Hektar Neuauspflanzungen gewährt werden.

Zusätzlich wurden 36.031 Hektar Genehmigungen für Wiederbepflanzungen und 40.062 Hektar Genehmigungen für Umwandlungen alter Pflanzrechte erteilt. Nach Berechnungen der EK wurden somit insgesamt bereits 53 % aller in der EU vorhanden alten Pflanzrechte in neue Wiederbepflanzungsgenehmigungen umgewandelt.