Da die Registrierkasse sich an der Betriebsstätte befindet, müsste für Brauchtums- und Weinfeste an anderen Standorten eine zusätzliche Kasse beschafft werden. Eine Investition, die in keinem Verhältnis zu den Erlösen steht.
Johannes Schmuckenschlager, Präsident des Österreichischen Weinbauverbandes, ortet durch die neue Registrierkassenpflicht Schwierigkeiten bei der Durchführung von Weinfesten. „Obwohl mit der Steuerreform gute und vor allem für die Zukunft unumgängliche Maßnahmen gesetzt wurden, macht die weit an der Realität vorbeizielende Umsetzung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bei den bäuerlichen Brauchtumsfesten dem gesellschaftlichen Leben im ländlichen Raum große Probleme. Den heimischen Weinfesten droht durch falsch angewandte Bürokratie das Aus“, befürchtet Schmuckenschlager.
Der Weinbauverband fordert daher eine praktikable Umsetzung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für bäuerliche Brauchtumsfeste. „Eine vereinfachte Losungsermittlung und eine Änderung der Belegerteilungspflicht sind unumgänglich. Dabei geht es nicht um eine steuerschonende Konstruktion, sondern schlicht um eine realitätsnahe Umsetzung und um die Rettung österreichischer Kultur- und Lebensweise“, so der Weinbaupräsident. Wenn sich jeder landwirtschaftliche Betrieb für wenige Festtage eine zusätzliche Registrierkasse anschaffen müsse, stünden Kosten und Nutzen in keiner Weise in einem vernünftigen Verhältnis zueinander. „Die Betriebe sind somit gezwungen, Feste abzusagen. Der ländliche Raum verliert an Wertschöpfung und damit auch an Lebensqualität“, kritisiert Schmuckenschlager.