Höhere Fördersätze

Umstellungsförderung läuft an, Investitionsförderung bald aus

Ein Artikel von Redaktion | 29.10.2026 - 13:09

Die bereits im Juni und auch im September im Magazin Der WINZER kommunizierten höheren Fördersätze und -grenzen sowie die Erweiterung der Fördergegenstände in der Investitionsförderung wurden nun rechtskräftig. Die Antragsfrist läuft noch bis Ende November.

Alle Details zur Investitionsförderung sind in einem Merkblatt des LW-Ministeriums auf der Website der AMA zu finden.

Start der attraktiveren Umstellungsförderung

Um den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen, wurden die pauschalen Fördersätze bei der Umstellungsförderung (Auspflanzen von Weingärten) um rund 15% angehoben und betragen nun:

  • Bei der Weingartenumstellung in der Ebene (0–18 % Steigung): 5.550 €/ha
  • Bei der Weingartenumstellung in der Hanglage (18–25 % Steigung): 8.800 €/ha
  • Bei der Weingartenumstellung in der Steillage (größer 25 % Steigung): 14.540 €/ha
  • Bei der Errichtung oder Rekultivierung von Böschungsterrassen: 9,70 €/Laufmeter
  • Bei der Errichtung oder Rekultivierung von Mauerterrassen: 105 €/m²


Die Antragsfrist läuft bis Ende des Jahres. Zahlungsanträge für die Umstellungsförderung sind bis spätestens 1. Juni 2027 bei der AMA einzureichen.

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Bei der Absatzförderung auf Drittlandsmärkten und bei den Informationsmaßnahmen im Binnenmarkt wurde der Fördersatz von 50 auf 60 % angehoben. Dazu zählen: Absatzfördernde Aktivitäten in den Medien von Drittländern, PR, Promotion und Verkaufsförderung, Erstellung und Versand von Werbemitteln, die Teilnahme an verkaufsfördernden Veranstaltungen in Drittländern, die Erstellung von Studien, sowie mit absatzfördernden Drittlandsreisen verbundene Unterkunfts- und Personalkosten.

Start für die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten und die Informationsmaßnahmen im Binnenmarkt war der 1. September 2026.

Bei der Absatzförderung ist der Zahlungsantrag nach dem Abschluss aller Leistungen im Projekt, spätestens jedoch am 30. Juni 2027, zu stellen. In begründeten Fällen kann bei der Absatzförderung eine Fristerstreckung bis 15. Juli beantragt werden.

Die Merkblätter zu den Fördermaßnahmen sind auf der Website der AMA abrufbar.