In Kürze wird das Europäische Parlament die Übergangsfrist für die Nährwertkennzeichnung und die Zutatenliste bei Wein neu festlegen. Der Stichtag 8. Dezember bleibt, allerdings sind demnach alle Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 produziert werden, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Damit wird die bisherige Regelung („… die vor dem 8. 12. 2023 produziert und etikettiert werden“) ersetzt.
Ein Großteil der Weine aus der Ernte 2023 sollte somit nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen.
Update 12. Juli:
In der Berichtigung zur EU-Verordnung zur Kennzeichnungspflicht heißt es nun: "Wein, der den vor dem 8. Dezember 2023 geltenden Kennzeichnungsanforderungen nach Artikel 119 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 entspricht, und aromatisierte Weinerzeugnisse, die den vor dem 8. Dezember 2023 geltenden Kennzeichnungsanforderungen nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 entsprechen, und der bzw. die vor diesem Datum hergestellt wurde bzw. wurden, dürfen weiterhin auf den Markt gebracht werden, bis diese Bestände erschöpft sind.“