Angabe von Allergenen & Sulfite:
Wird das Zutatenverzeichnis explizit am Etikett angeführt, so entfällt die Angabe „Enthält Sulfite“. Wird allerdings ein QR-Code am Etikett verwendet, so ist wie bisher auch die Angabe „Enthält Sulfite“ am Etikett erforderlich.
Nährwert-Deklaration & Glycerin:
Bei Kohlehydraten und Zucker empfiehlt sich die Angabe des Werts, basierend auf dem Restzuckergehalt des Weines. Dies deshalb, da die Angabe des Restzuckergehaltes (trocken, halbtrocken ...) für österreichische Weine verpflichtend ist und der Konsument einen Bezug zwischen der Angabe des Restzuckergehaltes und den Kohlehydraten in g/100ml herstellen kann. Der Wert für Kohlenhydrate errechnet sich aus dem Restzuckergehalt plus dem Glyceringehalt des Weins (gem. Definition der EU beinhaltet der Begriff "Kohlenhydrate" auch mehrwertige Alkohole). Der Glyceringehalt kann für Weine bis einschließlich Stufe „Auslese“ mit 8 g/l und ab der Stufe „Beerenauslese“ mit 25 g/l angenommen werden. Ein Wein der Stufe Qualitätswein mit z.B. 4 Gramm Restzucker hätte somit folgende Werte: 8 Gramm Glycerin pro Liter ergeben 0,8 Gramm Glycerin pro 100 ml. Der Wert für die Kohlenhydrate beträgt somit 0,4 + 0,8 = 1,2 g/100 ml. Der Wert für Zucker entspricht dem Restzuckergehalt, also 0,4 g/ 100 ml. Bei aromatisierten Weinen empfiehlt sich auch hier eine Analyse des Produkts bei einem Lebensmittellabor.