ECHA-EINSTUFUNG

Glyphosat weiterhin nicht potentiell krebserregend

Ein Artikel von Redaktion | 24.06.2022 - 15:50

Die ECHA behält mit diesem Urteil ihre bisherige Risikoklassifizierung von Glyphosat bei. Das Herbizid könne Augenschäden verursachen und sei giftig für Wasserlebewesen, jedoch nicht potenziell krebserregend für Menschen, nicht erbgutverändernd oder reprotoxisch, heißt es von der Agentur. Die ECHA wertete für ihren Beschluss umfangreiche wissenschaftliche Daten und Kommentare aus, die alle interessierten Kreise – also auch Bürger – im vergangenen Jahr einreichen konnten.

Mit dieser Bewertung setzt die ECHA den ersten Schritt in Richtung einer Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in der EU. Die Einschätzung der Agentur entspricht ihrer bisherigen von 2017 sowie dem Vorschlag der EU-Mitgliedsstaaten Schweden, Frankreich, Ungarn und Niederlande, die Glyphosat derzeit für die EU bewerten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA wird ihr Urteil erst im Juli 2023 verkünden. Auf Basis der Bewertung der EFSA sowie der vier testenden Mitgliedsstaaten wird dann die EU-Kommission über die weitere Zulassung von Glyphosat entscheiden.

Das Herbizid Glyphosat ist in der Gesellschaft stark umstritten. Die Einstufung der ECHA sorgte international für Kritik – in erster Linie von Umweltrechtsorganisationen. Etwa Global 2000 und Greenpeace erinnern in ihrer Kritik an die Bewertung der WHO-Krebsforschungsagentur IARC, die den Unkrautvernichter 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen eingestufte.

Die neue Bewertung der ECHA ändert nichts am derzeitigen Status: Die Zulassung von Glyphosat endet mit dem 16. Dezember 2022, weil jedoch die Risikobewertung durch die EFSA erst im Juli 2023 erwartet wird, besteht eine Zulassungslücke. An verschiedenen Stellen wird eine befristete Zulassung der EU-Kommission für diesen Zeitraum erwartet.