BURGENLAND

Strengere Regeln für nicht bewirtschaftete Weingärten

Ein Artikel von Redaktion | 09.12.2025 - 17:13
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Die quarantänepflichtige Goldgelbe Vergilbung wird von der Amerikanischen Rebzikade übertragen. Die Eindämmung der Ausbreitung gilt als wichtigste Maßnahme in der Bekämpfung © AGES

Das neue Maßnahmenpaket sieht Strafen von 6.000 Euro pro Hektar vernachlässigter Weingartenfläche vor. Das Bußgeld soll Weingartenbesitzern als Anreiz dienen, notwendige Weingartenarbeiten nicht zu vernachlässigen.

Die Gesetzesänderung soll noch im Dezember im Burgenländischen Landtag beschlossen werden und ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Eindämmung der von der Amerikanischen Rebzikade übertragenen Phytoplasmose Flavescence dorée. Die bestehende Verordnung zur Bekämpfung der Rebkrankheit aus 2016 wird aktualisiert, um die Maßnahmen rechtlich abzusichern.

Das Land plant eine breite Informationskampagne über Gemeindezeitungen, mit welcher auch Bürger für das Thema sensibilisiert werden sollen. Dabei soll besonders auf die Wichtigkeit von Kontrollen hingewiesen werden, um eine Infektion rasch erkennen zu können und die weitere Ausbreitung zu verhindern.

Andreas Liegenfeld, Präsident des Burgenländischen Weinbauverbands, kommentierte das gemeinsame Vorgehen von Weinbauverband und Landesregierung: „Die Novelle des Landesweinbaugesetzes ist im Rekordtempo in den Landtag eingebracht worden und gibt uns klare und wirksame Werkzeuge in die Hand. Ich appelliere an alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer: Roden Sie bis ins Frühjahr Ihre aufgelassenen Weingärten und riskieren Sie keine Strafen. Die Weinbauvereine werden alle Flächen melden, die über Jahre weder geschnitten noch geerntet wurden. Unsere praktizierenden Weinproduzentinnen und -produzenten müssen vor dieser hochansteckenden Krankheit geschützt werden – dafür braucht es die konsequente Mithilfe aller.“