Als einer der traditionsreichsten Weine Österreichs kann der Ruster Ausbruch auf eine jahrhundertealte Geschichte zurückblicken. Nun erhält dieser weltweit bekannte Süßwein den gesetzlichen Herkunftsschutz „Ruster Ausbruch DAC“. Damit wird die erste DAC-Regelung ausschließlich für Süßwein geschaffen. Die Anzahl der österreichischen Wein-Herkunftsbezeichnungen nach dem DAC-System wächst somit auf sechzehn.
Ruster Ausbruch DAC muss grundsätzlich den Anforderungen einer Trockenbeerenauslese entsprechen und darf aus einer oder mehreren weißen Qualitätsweinrebsorten gewonnen werden. Verwendet werden dürfen ausschließlich Botrytis-befallene, selektiv handgelesene Beeren, die aus der Freistadt Rust stammen. Das Mindestmostgewicht hat dabei 30°KMW zu betragen. Hergestellt und abgefüllt werden muss der Süßwein ebenso in Rust.
Leithaberg DAC in Zukunft auch für trockene Ruster Weine
Während der Ruster Ausbruch DAC nun gesetzlich verankert wurde, werden an der Leithaberg-DAC-Verordnung aktuell noch Veränderungen für die Ruster Winzer vorgenommen: Trockene Blaufränkische oder bei Weißweinen Weißburgunder, Chardonnay, Neuburger, Grüne Veltliner bzw. Cuvées aus diesen vier Rebsorten aus Rust, die den Charakteristika der Verordnung entsprechen, sollen künftig als Leithaberg DAC vermarktet werden können.
Neusiedlersee DAC öffnet sich dem Süßwein
Auch auf der Ostseite des Neusiedler Sees gibt es Bewegung: Die geschützte Ursprungsbezeichnung „Neusiedlersee DAC“ gilt künftig neben Zweigelt auch für fruchtsüße Weine (Spätlesen und Auslesen), „Neusiedlersee DAC Reserve“ auch für edelsüße Weine (BA und TBA). Die Angabe der engeren Herkunft „Seewinkel“ ist erlaubt, wenn die Trauben aus den Gemeinden Apetlon, Illmitz und/oder Podersdorf stammen. Damit wurde der herausragenden Bedeutung des Gebiets für Süßweine auch im Herkunftsschutz Rechnung getragen.
ÜBERBLICK
NEU: Ruster Ausbruch DAC
Gebietsabgrenzung & Rebsorten: Ausschließlich aus Trauben, die aus der Freistadt Rust stammen. Erlaubt sind Trauben einer oder mehrerer weißer Qualitätsweinrebsorten
Produktion:
Hat grundsätzlich den Bestimmungen einer Trockenbeerenauslese zu entsprechen.
Handlese verpflichtend: ausschließlich selektiv gelesene, Botrytis-befallene Beeren erlaubt.
Mindestmostgewicht: 30 °KMW.
Herstellung und Abfüllung in Rust.
Gültigkeit: Gilt für alle Weine dieser Kategorie, die ab nun zur staatlichen Prüfnummer eingereicht werden.
Änderung Leithaberg DAC (noch nicht gesetzlich implementiert):
Soll künftig auch für trockene Blaufränkische sowie Weißburgunder, Chardonnay, Neuburger und/oder Grüne Veltliner aus Rust gelten, sofern sie den Charakteristika der Verordnung entsprechen.
Änderung Neusiedlersee DAC
Neusiedlersee DAC: künftig auch für fruchtsüße Weine erlaubt.
Kategorien: Spätlese und Auslese entsprechend den weingesetzlichen Regeln.
Neusiedlersee DAC Reserve: künftig auch für edelsüße Weine erlaubt.
Kategorien: Beerenauslese und Trockenbeerenauslese entsprechend den weingesetzlichen Regeln.