Kärnten

Novellierung des Buschenschankgesetzes

Ein Artikel von Redaktion | 13.07.2020 - 10:26

Die Novellierung des Kärntner Buschenschankgesetzes sei eine wichtige Entscheidung für viele bäuerliche Betriebe, betonte Landwirtschaftskammer-Präsident Johann Mößler. Er sei zuversichtlich, dass auch der Landtag seine Zustimmung geben werde und somit noch diesen Sommer Erleichterungen für die Buschenschankbetreiber wirksam werden können. „Mit der Änderung des Gesetzes werden die Kärntner Buschenschankbetriebe nachhaltig gestärkt“, freute sich Mößler. Der in der Gesetzesnovelle vorgesehene Wegfall der zehntägigen Sperrfrist nach zwölf Wochen Öffnungszeit sowie die Möglichkeit, in begrenztem Ausmaß bäuerliche Produkte regional zukaufen zu können, seien wichtige Erleichterungen für die Buschenschankbetriebe. Der oberste Bauernvertreter sieht damit auch die langjährigen Bemühungen der Landwirtschaftskammer, dem aus den 1980er Jahren stammenden Buschenschankgesetz einige der größten bürokratischen Hürden für die Betriebe zu nehmen von Erfolg gekrönt.

Auch die Forcierung von Zertifizierungsprogrammen wie „Gutes vom Bauernhof“ werden begrüßt. „Damit ist die Qualitätssicherung gewährleistet, die den Gästen zugutekommt und auch die Kooperationen zwischen den bäuerlichen Betrieben stärken wird“, versicherte Mößler. Auch Anton Heritzer, Obmann des Landesverbandes der bäuerlichen Direktvermarkter, zeigte sich erleichtert: „Es freut mich, dass die langen Verhandlungen einen positiven Abschluss gefunden haben und somit die Kärntner Buschenschank-Kultur weiterhin zeitgemäß betrieben werden kann.“

Weniger Freude herrscht zum Teil bei den Kärntner Wirten:
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