Betrugswarnung

Tanks verkauft, aber kein Geld gesehen

Ein Artikel von Redaktion | 04.12.2023 - 13:55
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© pixabay/blickpixel

Christian Madl, bekannter Sektproduzent aus Schrattenberg, bot Kunststofftanks zum Verkauf an. Da die Nachfrage gering war, inserierte er die Tanks kostenlos zur Abholung auf willhaben.at. Dort stieß er auf große Nachfrage. Ein Nutzer hatte besonders großes Interesse an den Tanks und war sogar bereit, Madl für die Tanks einen Betrag zu zahlen. Der ungarische Käufer war an weiteren Tanks interessiert, die er von einer Spedition abholen ließ und den vereinbarten Preis auch zahlte. Nach dem erfolgreichen Geschäft bot Madl dem Käufer drei weitere Tanks an, für die dieser freiwillig einen hohen Betrag vorschlug. Er machte Druck, das Geschäft zügig abzuschließen und ließ die ersten zwei Tanks von einem Spediteur abholen – jedoch ohne persönlich zu erscheinen oder zu bezahlen. Nach Versprechungen, den offenen Betrag schnellstmöglich zu begleichen, holte der Käufer auch noch den dritten Tank. Der Käufer tischte Madl jedoch jedes Mal eine neue Ausrede auf, warum er das Geld nicht bezahlen könne. Durch Geschenke, die der Fahrer dem Winzer übergab, versuchte dieser, Vertrauen zu schaffen. Die Bezahlung blieb trotz mehrfachen Aufforderungen letztendlich aus. Das Geschäft endet für Madl mit einem Schaden von 4.050€ und für den Käufer mit einer Anzeige bei der Polizei. Nach mehreren Wochen meldete sich der Käufer erneut bei Christian Madl – er wolle erneut Tanks abholen und habe den ausstehenden Betrag bereits überwiesen. Madl, jetzt misstrauisch, geht nicht auf das Angebot ein.

In der Zwischenzeit wurden auch zwei weiter Winzer Opfer des Betrügers. Diese wurden jeweils um eine Fuhre Tanks gebracht. Auch hier versuchte der Käufer immer wieder, den Zahlungsausfall mit Ausreden zu entschuldigen. Die beiden Geschädigten leiteten Fotos des Fahrzeugs an die Polizei weiter – doch ob diese den Täter ausfindig machen kann, ist fraglich.

Deshalb warnt Christian Madl alle Kollegen eindringlich: „Lassen Sie sich Geschäftspartner immer durch vollständigen Firmennamen, Ausweis oder UID-Nummer ausweisen und sich nicht unter Druck setzen. Im Idealfall wird die Ware vor Ort bezahlt“.