Deutschland

Neues Verpackungsgesetz erfordert Registrierung

Ein Artikel von Redaktion | 13.12.2018 - 11:08

Das neue Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen) stellt eine Fortentwicklung der bisher gültigen Verpackungsverordnung dar. Die grundlegenden Verpflichtungen waren vielfach schon in der Verpack-VO geregelt. Zu den wesentlichen Neuerungen des VerpackG zählt die Einführung einer „Zentralen Stelle“.
Zu beachten ist insbesondere die Registrierungspflicht für Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Hierbei handelt es sich um mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Diese müssen sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei der neu geschaffenen zentralen Stelle, der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“, registrieren.

Als Winzer betroffen?
·      Wenn Sie mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, nach Deutschland exportieren und zum Zeitpunkt des Grenzübertritts noch Eigentümer der Waren sind.
·      Wenn Sie einen Händler in Deutschland beliefern und bei Grenzübertritt der Waren noch Eigentümer der Waren sind.

Wer nicht bei dieser zentralen Stelle registriert ist, darf keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringen. Die Liste der registrieren Hersteller/Vertreiber wird im Internet veröffentlicht und kann somit von Mitbewerbern und Kunden eingesehen werden.
Neben der Registrierung muss der Hersteller/Inverkehrbringer unter seiner Registrierungsnummer die Systembeteiligung für seine systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem dualen System vornehmen.

Kontakt über die Wirtschaftskammer
Infos: wko.at/aussenwirtschaft/de
Telefon: +49 30 25 75 75 0
E-Mail: berlin@wko.at