Österreichischer Sekt mit geschütztem Ursprung

Ein Artikel von red. | 29.09.2017 - 08:18

Aktuell kommen die ersten Sekte mit der neuen Ursprungsbezeichnung „Sekt g.U.“ auf den Markt. Die Verwendung der Angaben „Sekt g.U. Klassik“ und „Sekt g.U. Reserve“ am Etikett ist ab Herbst 2017 zulässig, „Sekt g.U. Große Reserve“ erst ab Herbst 2018.

Grundsätzlich gilt, dass „Sekt g.U.“ ausschließlich in Verbindung mit den Begriffen „Klassik“, „Reserve“ oder „Große Reserve“ am Etikett angeführt werden darf. Dabei hat sich die Verkehrsbezeichnung aus der Bezeichnung der Kategorie (Sekt bzw. Qualitätsschaumwein), dem Namen der geschützten Ursprungsbezeichnung (Bundesland und ggf. Gemeinde/-teil) und aus den Begriffen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ oder „g.U.“ zusammenzusetzen.
Die Begriffe „Klassik“, „Reserve“ oder „Große Reserve“ sind verpflichtend auf dem Vorderetikett (Etikett, das nicht zwingend sämtliche verpflichtenden Angaben enthalten muss) anzugeben. Jahrgangs- und Rebsortenangaben sind in allen Kategorien zulässig. Der Begriff „Hauersekt“ darf zusätzlich verwendet werden. Angaben zur Dosage (brut, extra brut, zero Dosage etc.) sollten laut Sektkomitee idealerweise von der Kategoriebezeichnung getrennt sein.

Bundesland – Gemeinde – Riede
Sowohl in der Qualitätsstufe „Sekt g.U. Klassik“ als auch bei „Sekt g.U. Reserve“ ist die Angabe eines Bundeslandes als geschützte Ursprungsbezeichnung verpflichtend – wobei eine nähere geografische Angabe als das Bundesland unzulässig ist. Hingegen gilt für „Sekt g.U. Große Reserve“ (ab Herbst 2018), dass nicht nur die Angabe des Bundeslandes, sondern auch die Angabe einer Gemeinde (eines Gemeindeteiles) verpflichtend ist und die Trauben zu 85% aus dieser Gemeinde bzw. diesem Gemeindeteil stammen müssen. Die zusätzliche Angabe von Großlagen oder Rieden ist in dieser Kategorie ebenfalls möglich.
Die Wort-Reihenfolge bei der Verkehrsbezeichnung ist grundsätzlich frei, aber es darf nicht durch Aufteilen auf mehrere Zeilen und beispielsweise unterschiedliches Pronouncieren (durch Schriftgröße, Schritfttyp etc.) eine „eigene Kategorie“ wie „Burgenland Klassik“ oder „Niederösterreich Reserve“ entstehen bzw. vermarktet werden.
Für Weinkarten empfiehlt die Österreich Wein Marketing (ÖWM) folgende Schreibweise (analog zu DAC):
2015 Niederösterreich g.U. Sekt Klassik brut Grüner Veltliner, Weingut Mustermann
2014 Burgenland g.U. Sekt Reserve extra brut Burgunder, Weingut Musterfrau

„Sekt g.U. Klassik“, „Sekt g.U. Reserve“ und „Sekt g.U. Große Reserve“ dürfen nur in Verkehr gesetzt werden, wenn die Verkehrsfähigkeit vom Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt oder der HBLA und BA für Wein und Obstbau in Klosterneuburg bescheidmäßig festgestellt worden ist.

Quellen: Schulungsunterlagen der ÖWM, Österreichisches Sektkomitee