Mit Stichtag 31. Juli ist wieder eine Weinbestandsmeldung fällig. Diese muss bis spätestens 15. August bei Ihrem Gemeindeamt abgegeben werden! Registrierte „Online User“ der zentralen Weindatenbank können diese Meldung via Internet erstatten. Bei einer Überschreitung dieser Frist drohen Sanktionen. Eine Nachfrist ist nicht möglich.
Richtig ausfüllen
Unvollständige oder falsche Angaben in der Bestandsmeldung stellen ein Verwaltungsdelikt dar und können zu Betriebskontrollen durch die BKI führen. Die richtigen Zahlen haben Sie bei ordnungsgemäßer Kellerbuchführung rasch und problemlos zur Hand.
Fehler vermeiden
• Achten Sie darauf, dass der Anfangsbestand jeder Weinart exakt dem Endbestand der vorigen Bestandsmeldung entspricht.
• Abwertungen (Qualitätsabstufungen) bei einer Weinart verlangen eine Zugangsbuchung bei der neuen Qualitätsstufe.
• Der Endbestand jeder Weinart errechnet sich aus Anfangsbestand plus Zwischensumme „Zugang“ minus Zwischensumme „Abgang“.