Leitartikel 12-2023

Europäisches Parlament stimmt gegen SUR-Verordnung

Ein Artikel von CR Prof. DI Josef Glatt, MBA | 14.12.2023 - 10:42
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Zwei Weinbaugebiete – die Wachau und der Neusiedler See – die von der geplanten SUR-Verordnung massiv betroffen gewesen wären, denn vorgesehen war ein Totalverbot von chemischen Pflanzenschutzmitteln in diesen sensiblen Gebieten © ÖWM / Robert Herbst; ÖWM / WSNA

Bekanntlich hat die Europäische Kommission eine Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschlagen, mit der bis zum Jahr 2030 mindestens 50% des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren gewesen wären. Und in sogenannten sensiblen Gebieten, wie "Natura 2000"-Gebieten, Vogelschutzgebieten und anderen, wäre Pflanzenschutz überhaupt verboten. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ging dabei über den Kommissionsvorschlag noch hinaus, indem er eine 80%ige Reduzierung des Pflanzenschutzes vorschlug. Einem Komplettverbot in sensiblen Gebieten wurde nicht das Wort geredet, aber als Kompromiss wurde die verpflichtende Umsetzung von Bio-Weinbau vorgesehen. Der Agrarausschuss des Parlaments hätte moderatere Reduktionsvorgaben vorgesehen, welche aber ebenfalls nicht zufriedenstellend waren. 

Besonders ärgerlich bei derartigen pauschalen Reduktionsvorgaben ist, dass dabei die bisherigen Anstrengungen einzelner Mitgliedsstaaten in Hinblick auf Pflanzenschutzreduktion nicht anerkannt werden. Jene Länder, die bisher schon Anstrengungen zur Pflanzenschutzmittelreduktion unternommen haben, werden quasi doppelt bestraft. Die österreichische Weinwirtschaft zum Beispiel – mit ihren langjährigen Umweltleistungen und der Umsetzung eines integrierten Weinbaus sowie ihrem jetzt schon hohen Anteil an Bio-Weinbau – wäre dabei doppelt bestraft worden. Die österreichische Winzerschaft wird sich weiter bemühen, den notwendigen Pflanzenschutz zu reduzieren, aber pauschale Verbote, speziell in den sogenannten sensiblen Gebieten, wären für eine Vielzahl von Weinbaubetrieben existenzbedrohend. Festzuhalten ist auch, dass gerade erst durch die Nutzung als Weinbaufläche in vielen Schutzgebieten nachweislich die Biodiversität gefördert wird. Zum Beispiel sichern gerade Terrassen und die dazugehörigen Trockenmauern seit Jahrhunderten den Lebensraum für schützenswerte Arten.

Umso wichtiger war, dass bei der finalen Abstimmung im Plenum die Mehrheit der Europäischen Parlamentarier, unter Führung der Europäischen Volkspartei und Schattenberichterstatter Alexander Bernhuber, die vorgelegten Vorschläge zur Gänze ablehnte. Dabei wurde nicht einmal wie sonst üblich die Verordnung an den zuständigen Ausschuss (Umweltausschuss) zurückverwiesen, sondern die Verordnung wurde überhaupt an die Europäische Kommission zurückgeschickt. An der Europäischen Kommission beziehungsweise vor allem am Europäischen Rat wird es nun liegen, wie mit dem Thema weiter umgegangen wird. Klar ist jedenfalls, dass ein derartig radikaler Vorschlag nicht mehr zur Diskussion gestellt werden kann. Es ist zwar nicht immer möglich, aber dieses Mal haben sich der Einsatz des Weinbauverbands, der Landwirtschaftskammer sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem europäischen Bauernverband erfreulicherweise bezahlt gemacht.