Durch die Umstellung des Katasters auf ein sogenanntes Nettoflächensystem war es auch notwendig, den Hektarhöchstertrag an diese Situation anzupassen. Deswegen wurde bereits mit der Weingesetznovelle 2016 beschlossen, den Hektarhöchstertrag von 9.000 auf 10.000 kg pro Hektar anzuheben, sobald der Weinbaukataster auf INVEKOS umgestellt wurde. Diese Umstellung ist nach einer mehrjährigen Diskussions-, Planungs- und Programmierphase – durch die Agrarmarkt Austria (AMA) als österreichische Marktordnungsstelle – mit heurigem Jahr großteils über die Bühne gegangen. Mit ein Grund für die rasche Umsetzung nach einer längeren Diskussionsphase war, dass bereits bisher durch die Mehrfachanträge der Betriebe mehr als 90% der österreichischen Rebfläche im INVEKOS erfasst waren. Da die Verwaltung der Rebflächen in die Kompetenz der Bundesländer fällt, war es für die Umsetzung auch notwendig, die jeweiligen Landesweinbaugesetze an die neue Situation anzupassen. Was im INVEKOS bis dato nicht erfasst war, war eine Schlagbildung der erfassten Feldstücke, falls auf einem Feldstück unterschiedliche Rebsorten bzw. unterschiedliche Auspflanzjahre beinhaltet sind. Diese Parameter, die für den Weinbaukataster notwendig sind, wurden ebenfalls im abgelaufenen Jahr großteils erfasst.
Somit beinhaltet der Kataster auf INVEKOS-Basis mit Stand Oktober 2020 mehr als 157.000 Schläge mit einem Gesamtflächenausmaß von über 45.000 ha von über 11.000 Weinbaubetrieben, die mit dem Mehrfachantrag 2010 bekannt gegeben wurden. In Richtung Mehrfachantrag 2021 liegt der Schwerpunkt auf der Erfassung der fehlenden Weinbauflächen, die von INVEKOS noch nicht erfasst sind. Hier handelt es sich um Flächen von Kleinstbetrieben oder Betrieben, die keine landwirtschaftlichen Flächen oder sonst noch nie EU-Förderungen beantragt und daher noch keinen Mehrfachantrag abgegeben haben.
Die Programmierarbeiten in der AMA werden voraussichtlich bis Mitte Dezember abgeschlossen sein. Ab -diesem Zeitpunkt sollten dann alle weinbaugesetzlichen Meldungen an den Kataster einfach und per Mausklick am Bildschirm des Heimcomputers durchgeführt werden, die da sind:
- Meldung einer Auspflanzung und Rodung
- Meldung eines Bewirtschafterwechsels
- Antragstellung für Pflanzgenehmigungen (Neuaus-pflanzung, Wiederbepflanzung)
- Erstellung und Ausdruck von Übersichten
Die für den Kataster verantwortlichen Verwaltungsbeamten an den Magistraten bzw. Bezirksverwaltungsbehörden werden auf demselben elektronischen Weg, wenn notwendig nach entsprechender Kontrolle vor Ort, die erforderlichen Genehmigungen erteilen. Seitens der AMA wird in Kürze auch ein Benutzerhandbuch veröffentlicht, mit dem anschaulich die verschiedenen Aktionen vorgestellt werden. Nach einer kurzen Gewöhnungsphase ist dieses Tool wieder ein Schritt in eine moderne, digitale Verwaltung der Weinbauflächen. Dass gerade die Winzer jene sind, die derartige Umstellungen auf digitale Lösungen rasch bewältigen können, haben sie bereits mit der Umstellung der Abgabe der Ernte- und Bestandsmeldung auf elektronischem Weg gezeigt.
CR Prof. DI Josef Glatt, MBA