Ausschreibung

NÖ und Stmk. suchen neue Weinköniginnen

Ein Artikel von Redaktion | 05.02.2024 - 15:13
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Weinkönigin Sophie I. (mitte) und ihre beiden Stellvertreterinnen haben das Amt noch bis zum Frühjahr 2024 über © LWmedia / Leonardo Ramirez

Niederösterreich

Die Weinkönigin und ihre beiden Stellvertreterinnen besuchen Weinfeste sowie -fachveranstaltungen, kommentieren Weinverkostungen und sind Testimonial für den Wein sowie für Niederösterreich. Sie gibt Einblicke in die Welt des Weins, hat ihre Erfahrungen im Weinbusiness im eigenen Weingut oder durch eine weinbezogene Berufsausbildung gemacht. Neben Weinkompetenz und Redegewandtheit soll die neue Königin mindestens 20 Jahre alt sein und Erfahrungen im Weinbaubetrieb vorweisen.

Das Amt der Weinkönigin verlangt viel persönlichen Einsatz und großes Engagement, gilt es doch viele Veranstaltungen und Feste rund um den Wein zu begleiten. Neben dem klassischen Weinfest tritt die Weinkönigin als Vortragende bei Masterclasses vor Fachpublikum aus Handel und Gastronomie in Erscheinung oder tourt bis in den asiatischen Raum als Vertreterin für österreichischen Wein. Promotionstermine in zahlreichen österreichischen Fremdenverkehrsdestinationen gehören ebenso zum anspruchsvollen Programm einer Weinkönigin. Kurz gesagt, sie muss kompetent auftreten, Fachwissen vermitteln in Deutsch und Englisch und eine hohe Reisebereitschaft aufweisen. Um bei diesen Veranstaltungen gut vorbereitet zu sein, stellt der Weinbauverein NÖ Weiterbildungsmöglichkeiten, wie professionelles Präsentationstraining, Social-Media-Schulungen etc. zur Verfügung.

Auch wenn das Amt der Weinkönigin ein ehrenamtliches ist, so sind die Erfahrungen und Begegnungen mit prominenten und interessanten Menschen während ihrer Amtszeit unbezahlbar. Zwei Jahre lang wird sie das blau-gelbe Weinland repräsentieren. In ihrer Amtszeit übernimmt sie zusätzlich für ein Jahr die Funktion der österreichischen Weinkönigin.

Bewerbungen können bis Mitte März eingereicht werden. Die genauen Anforderungen können unter weinniederoesterreich.at nachgelesen werden.

Steiermark

Auch in der Steiermark endet heuer die Amtszeit der drei steirischen Weinhoheiten. Interessierte junge Damen, die ihre Nachfolge antreten wollen, können sich daher bereits bewerben. Dafür wenden sie sich an den Geschäftsführer der örtlichen Weinbauvereine oder an den Weinbauverband Steiermark bzw. das Weinbaureferat der Landwirtschaftskammer Steiermark. Dort liegen die Richtlinien zur Wahl und Prüfung auf. Die Bewerberinnen müssen am 1. Jänner 2024 das 18. Lebensjahr vollendet bzw. dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.