SUR-Verordnung

Pflanzenschutzmittel-Reduktion findet keine Mehrheit im EU-Parlament

Ein Artikel von Redaktion | 23.11.2023 - 10:43

Der Entwurf der europäischen SUR-Verordnung wird seit seiner Vorstellung kontrovers diskutiert. Etwa eine Reduktion der Pflanzenschutzmittel in der EU bis 2030 um 50% hätte die EU-Kommission darin vorgesehen. Ebenfalls Teil des Entwurfs war ein umfassendes Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten (etwa Stadtgebiete, Natura 2000 etc.) sowie weitreichende Dokumentationspflichten von PSM-Anwendungen. Seitens der Weinwirtschaft gab es im Vorfeld massive Kritik. Der Vorschlag hätte für viele Weinbaubetriebe existenzbedrohend werden können, da ein Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten gefordert wurde (z.B. Wachau und Mosel).

Noch am Tag vor der Abstimmung gingen internationale Medien von einer knappen Mehrheit für den Entwurf (in abgeschwächter Form, mit vielen Änderungen) aus. Mit der Ablehnung ist die SUR-Verordnung nun Geschichte. Sollte die EU-Kommission einen neuen Vorschlag einer Pflanzenschutzmittel-Verordnung vorlegen wollen, müsste sie ein ganz neues Verfahren starten.

Als Berichterstatterin für das EU-Parlament war die österreichische Grünen-Abgeordnete Sarah Wiener in der Erstellung der SUR-Verordnung verhandlungsführend. Sie sieht in der Ablehnung einen „schwarzen Tag für die Umwelt und Europas Landwirte.“ Co-Berichterstatter Alexander Bernhuber (EVP, ebenfalls aus Österreich) begründet das Scheitern des Vorschlags mit „teilweise absurden Vorstellungen und der Ideologie-getriebenen Verhandlungsführung.“

Stellungnahme vom Österreichischen Weinbauverband

Der Österreichische Weinbauverband begrüßt die Ablehnung einer pauschalen Reduktion des Pflanzenschutzes, ohne die bisherigen Bemühungen einzelner Branchen zur Pflanzenschutzmittelreduktion zu berücksichtigen (Integrierter Weinbau, hoher Bioanteil in der österreichischen Weinwirtschaft). Die Österreichische Winzerschaft werde sich aber weiter bemühen, den notwendigen Pflanzenschutz zu reduzieren. Aber pauschale Verbote speziell in den sogenannten sensiblen Gebieten wären für eine Vielzahl von Weinbaubetrieben existenzbedrohend gewesen. „Festzuhalten ist, dass gerade erst durch die Nutzung als Weinbaufläche in vielen Schutzgebieten nachweislich die Biodiversität gefördert wird. Besonders Terrassen und die dazu gehörigen Trockenmauern sichern seit Jahrhunderten den Lebensraum für schützenswerte Arten“, betont Josef Glatt, Direktor vom Österreichischen Weinbauverband, in einer ersten Stellungnahme. Der Einsatz des Weinbauverbandes, der Landwirtschaftskammer, auch in Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen wie dem europäischen Bauernverband habe sich dieses Mal erfreulicherweise bezahlt gemacht, so Glatt abschließend.