EU-Kommission

Glyphosat für weitere zehn Jahre zugelassen

Ein Artikel von Redaktion | 20.11.2023 - 10:15

In den vergangenen Monaten wurde die Wiederzulassung intensiv diskutiert. In den EU-Gremien fanden sich in mehreren Anläufen keine Mehrheiten für oder gegen eine Verlängerung. Deshalb liegt die Entscheidung nun bei der EU-Kommission. Dieser dienen die Bewertungen des Wirkstoffs durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) als Grundlage.

Die Verwendung des Wirkstoffs in den kommenden zehn Jahren wird strengeren Regeln unterliegen als zuvor. Glyphosat darf in Österreich schon bisher auf keinen Kulturen angewendet werden, die unmittelbar zur Lebens- oder Futtermittelproduktion dienen und diese Einschränkung soll nun auch europaweit gelten. Darüber hinaus werden Aufwandsmengen und Anwendungsanzahl strenger geregelt. Für die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weitere strengere Einschränkungen sind weiterhin die Mitgliedsstaaten selbst verantwortlich.

International sorgt die Wiederzulassung für gespaltene Meinungen. Der Dachverband der EU-Landwirtschaft COPA-COGECA begrüßt die Entscheidung der Kommission, da Landwirte in Europa auf den Wirkstoff angewiesen wären. Umweltschutzorganisationen hingegen kritisieren die Zulassung vehement, sie sehen Gefahren für Menschen und Umwelt. Global 2000 und weitere wollen gegen die Wiederzulassung vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Sie sehen darin eine „sträfliche Vernachlässigung des EU-Vorsorgeprinzips und einen Verstoß gegen die EU-Pestizidverordnung, die dem Schutz der Gesundheit und der biologischen Vielfalt Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einräumt.“ Die Umweltorganisationen berufen sich auf neue, besorgniserregende Studien, die in die Bewertung der EU-Behörden keinen Eingang gefunden haben sowie auf Datenlücken, vor denen die EU-Behörden ebenfalls gewarnt hatten. 

Bislang hat die Kommission nur ihre Absicht der Glyphosat-Zulassungsverlängerung bekannt gegeben. Die formelle Verlängerung der Zulassung muss bis 15. Dezember 2023 erfolgen, bis dahin gilt die aktuelle Zulassung noch.