Gemeinsame Marktordnung mit Folgen

Weinbauberater-Tagung zum fachlichen Gedankenaustausch

Ein Artikel von DI Walter Kaltzin | 01.07.2022 - 10:32
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Fachlicher Austausch der Weinbauberater und Geschäftsführer der Regionalen Weinkomitees mit der Geschäftsführung des Weinbauverbands 2022 in Kärnten © Gerhard Steinhofer

Bevor die Besichtigung von größeren Weinbaubetrieben am Programm stand (Weingut Taggenbrunn, Weingut Lassnig Burg Liebenfels und Obst- und Weinbauzentrum der LK Kärnten), gab Bundesweinbaudirektor Josef Glatt einen Überblick zu den aktuellen Themen der Branche. Wesentlichen Einfluss hat die neue Gemeinsame Agrarpolitik, die nächstes Jahr umgesetzt wird. Dahinter stecken drei Verordnungen, die Folgen daraus:

    > Österreich bekommt nach dem Austritt von Großbritannien für sein Stützungsprogramm 13,2 statt bisher 13,7 Mio. Euro jährlich.

    > Österreich muss seine Gesamtstrategiepläne bis ins Detail bekanntgeben. Die EU fordert den sogenannten Green Deal ein, demnach muss der Pestizideinsatz bis 2030 um 50% reduziert werden. Dabei wird auch auf Piwi-Sorten gesetzt und bei Qualitätswein werden auch beliebige Kreuzungen mit Vitis vinifera zugelassen. Gleichzeitig wird das System der Pflanzgenehmigung bis 2040 verlängert.

    > EU-weite Regelung der Kategorie (Teilweise) entalkoholisierte Weine (entalkoholisiert max. 0,5%Vol., Teilweise entalkoholisiert bedeutet Reduktion um mehr als 20% des ursprünglichen Alkohols). Zugelassene Verfahren: Membrantechniken …

    > Das gravierendste Thema ab nächstem Jahr kommt aus der Lebensmittel-VO. Neben Allergenen müssen dann auch Nährwert (Kalorien) und Zutaten ähnlich wie bei anderen Lebensmitteln angeführt werden: Damit es für die Weinbaubranche praktikabel bleibt, sollen zumindest die Angabe der Zutaten auch offlabel erfolgen können, sprich über einen Barcode ausgelesen werden können. Die genaue Durchführungs-Verordnung fehlt aber noch.

    > Förderungen: Österreich kann sein Nationales Stützungsprogramm weiterfahren, an der Umsetzungs-VO wird gearbeitet (bei den Fördermaßnahmen ist mehr Umwelteffekt darzustellen). Die Abwicklung bleibt bei der AMA. Die Förderung der „Bewässerung“ ist zukünftig nur mehr über die Ländliche Entwicklung möglich.

Innerösterreichisch beschäftigt den Weinbauverband das Thema Lagenklassifizierung: Eine diesbezügliche Grundsatz-VO wird Anfang Juli im Nationalen Weinkomitee diskutiert. Die Regionalen Weinkomitees werden zukünftig ermächtigt, Klassifizierungen in Form von Erste/Große Lagen zu erstellen; nur DAC-Weine können dann dort mitmachen.

Eine Arbeitsgruppe beim Nationalen Weinkomitee beschäftigt sich mit der Vergabe der Staatlichen Prüfnummer. Zentrale Frage: Wie mit Weinen (Naturweine/Orangeweine) umgehen, die nicht in das bestehende Korsett passen (viele hochpreisige Weine; Stichwort Oxidation/Trübung). Soll zukünftig eine eigene Kategorie mit Herkunftsangabe eingeführt werden? Seitens der Weinbauberater wird demgegenüber gefordert, regelmäßige Schulungen der Prüfnummern-Kostjury durchzuführen.