Neue Wirtschaftshilfe

Ausfallsbonus ergänzt Fixkostenzuschuss II

Ein Artikel von Redaktion | 20.01.2021 - 15:46

Eine Richtlinie seitens des BMF zum Ausfallsbonus ist noch ausständig, Einblick zur Regelung gibt es bereits HIER. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Umsatzeinbruch von zumindest 40%, die Maximalhöhe dieser Förderung beträgt pro Monat 60.000 Euro.

Hingewiesen wird darauf, dass diese neue Richtlinie im Rahmen des Fixkostenzuschusses II keinen Ersatz für den angekündigten Umsatzersatz für die Lieferanten an die Gastronomie darstellt. Der Umsatzersatz für die Gastrolieferanten wird für die Monate November und Dezember in Anspruch genommen werden können, die diesbezügliche Richtlinie ist aber ebenfalls noch nicht verlautbart worden. Betriebe, die in die Richtlinie für die Direktlieferanten an die Gastronomie (z.B. Winzer, die an den Gastrogroßhandel liefern) nicht hinein passen, können stattdessen schon für November und Dezember den Ausfallsbonus in Anspruch nehmen. Ab Jänner gibt es für alle Betriebe nur mehr den Ausfallsbonus im Rahmen des Fixkostenzuschusses II.
Die Beantragung beider Richtlinien erfolgt über Finanzonline. Der Umsatzersatz für die Gastrolieferanten voraussichtlich ab Ende Jänner, der Fixkostenzuschuss mit dem Ausfallsbonus voraussichtlich ab 16. Februar 2021.

Information der WKO