Gastro-Aus & Hilfspaket

Neuerlich Lockdown ausgerufen

Ein Artikel von Redaktion | 02.11.2020 - 15:52

Nachdem in einigen Nachbarländern wieder Corona-Lockdowns bzw. Light-Varianten ausgerufen wurden, hat nun auch Österreichs Bundesregierung auf die steigenden Infektionszahlen sowie die damit verbundene stärkere Auslastung der Spitalsbetten reagiert und einen zweiten Lockdown ausgerufen.
Während Handel und persönliche Dienstleistungen offen bleiben, dürfen Restaurants und Buschenschänken den ganzen November über keine Gäste bewirten, Hotels keine Touristen (Geschäftsreisende sind ausgenommen) aufnehmen. Die Sozialpartner sprechen sich dafür aus, dass die Geschäfte während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen bereits um 19.00 Uhr zusperren. Dazu fehlt aber noch die Verordnung des Gesundheitsministeriums.
Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater und Museen müssen schließen, Veranstaltungen werden abgesagt.

Hilfspaket für die Gastronomie (und Buschenschänken?)
Die ab Dienstag, den 3. November, geltenden Regeln treffen die Wirtschaft generell, manche Branchen aber besonders schwer. Als Ausgleich für die betroffenen Betriebe im Gastro- und Hotelbereich wurde ein Hilfspaket geschnürt. Die Unternehmen sollen 80 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vergleichszeitraum im Vorjahr, sprich November, erhalten. Es ist davon auszugehen, dass dies auch Buschenschänken in Anspruch nehmen können. Bedingung dafür ist, dass die Mitarbeiter in Beschäftigung gehalten werden.
Die bisherige Kurzarbeitsregelung wird ausgeweitet. Die Vergütung soll rasch und unbürokratisch per FinanzOnline beantragt werden können.

Ausgangssperre
Härteste Maßnahme für die Bevölkerung ist eine Ausgangssperre in der Zeit von 20 bis 6 Uhr.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick (gültig ab 3.11. 2020, 0 Uhr):

  • Handel und persönliche Dienstleistungen bleiben offen (Regelung: pro Kunde muss mind. 10m² zur Verfügung stehen! generelle Abstandsregelungen gelten weiterhin).
  • Oberstufen und Universitäten stellen auf Distance Learning um. Kinderbetreuungseinrichtungen und der Pflichtschulbetrieb bleiben aufrecht.
  • In jenen Bereichen, wo es möglich ist, sollte auf Home Office umgestellt werden.
  • Es gelten Kontaktbeschränkungen, zwischen 20 und 6 Uhr gilt eine Ausgangssperre mit Ausnahmen.
  • Es sollten sich generell nur mehr Personen aus max. zwei Haushalten treffen.

Die fünf Ausnahmen der Ausgangsbeschränkung:
Die eigene Wohnung darf ab 3. November 0 Uhr zwischen 20 und 6 Uhr nur verlassen werden, wenn einer dieser fünf Gründe zutrifft:

  • Berufliche Zwecke
  • Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Betreuung bzw. Pflege Hilfsbedürftiger sowie familiäre Pflichten
  • Wenn Leib und Leben bzw. Eigentum bedroht sind
  • Zur körperlichen und psychischen Erholung

Sollte sich bis Mitte November ein Abflachen der Infektionskurve einstellen, kann ab Ende November mit einer schrittweisen Öffnung gerechnet werden.

Infos: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html