Regelungen in Corona-Zeiten

Einreise zur Weinlese

Ein Artikel von Redaktion | 07.09.2020 - 12:53

Mit Anfang September hat Ungarn seine Grenzen „dicht gemacht“. Für Pendler und Erntehelfer gelten aber Ausnahmebestimmungen. Diese betreffen Tages-, Wochen- und Monatspendler, die regelmäßig die österreichische Grenze von und zur Arbeit überschreiten. Es handelt sich dabei um ausschließlich unselbständige Arbeitnehmer, wie im Fall von Erntehelfern in der Landwirtschaft. An der Grenze ist zum Nachweis der Pendlerbewegung eine Pendlerbescheinigung mitzuführen. Unterstützend wirken ein Meldezettel, eine Schlüsselarbeitskraftbestätigung oder ein Arbeitsvertrag.

Im Burgenland wurden nach wiederholten Gesprächen mit den ungarischen Behörden ab 5. September 2020 weitere Grenzübergänge, nämlich Rechnitz, Eberau, Lutzmannsburg und Neumarkt a.d. Raab, für Pendler und Landwirtschaft geöffnet. Offen geblieben sind ohnehin die Übergänge Heiligenkreuz, Schachendorf, Rattersdorf, Deutschkreutz, Klingenbach, St. Margarethen, Pamhagen, Andau und Nickelsdorf.
Auch in der Steiermark kommen viele Lesehelfer aus Slowenien, Kroatien oder Ungarn. Ein eigenes Formular soll ermöglichen, dass auch sie rasch über die Grenze gelangen. Laut Gerhard Wohlmuth, Weinhandel-Spartenobmann in der Wirtschaftskammer, werde auch an einem Konzept für die Weinbaubetriebe gearbeitet, in dem unter anderem empfohlen werde, dass die Lesehelfer in den Weingärten gruppenweise arbeiten, um im Fall einer Infektion nicht das gesamte Team nach Hause schicken zu müssen.