Österreich

Gastro-Paket bringt Sektsteuer zu Fall

Ein Artikel von Redaktion | 11.05.2020 - 15:05

Die Corona-Maßnahmen haben die heimische Gastronomie und ihre Zulieferbetriebe hart getroffen. In der Pressekonferenz am 11. Mai 2020 hat die österreichische Bundesregierung Entlastungen für die Betriebe versprochen. Zu dem rund 500 Mio. Euro schweren Corona-Paket im Rahmen der Wiederöffnung der Gastronomie ab 15. Mai wird auch die Abschaffung der Schaumweinsteuer gehören.
Benedikt Zacherl, Geschäftsführer der Sektkellerei Schlumberger, begrüßt diesen Schritt: „Jahrelange Interventionen und die erst letzte Woche neuerlich geführten Gespräche mit Vertretern des Finanzministeriums waren letztendlich erfolgreich.“
Die Abschaffung der Sektsteuer stand bereits seit längerem im Raum. Zur Ankurbelung des Konsums sollte nun eine Weitergabe der Steuerersparnis an die Gastronomie und die EndkonsumentInnen erfolgen.

Nach dem ersten vorliegenden Initiativantrag im Parlament soll die Schaumweinsteuer mit 1. Juli 2020 auf null gestellt werden. Wenn es so kommt, dann ist für jenen Schaumwein, der ab 1. Juli den Herstellerbetrieb (das ist auch der Lohnversekter) verlässt, keine Schaumweinsteuer mehr zu entrichten.

 

Das sog. „Steuerpaket für Wirte“ beeinhaltet auch die zeitbefristete UST-Tarif-Senkung und Zusatzsteuer-Entfall für „offen“ abgegebene, nicht alkoholische Getränke. Von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 soll für die Abgabe von offenen nichtalkoholischen Getränken der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 10% zur Anwendung kommen (gilt nicht für den Handel mit Getränken). Unter „offenen Getränken“ sollen auch Getränke zu verstehen sein, die typischerweise vom Gastronomen oder dem Kunden im Zuge des Erwerbs unmittelbar geöffnet werden. Auch die in der landwirtschaftlichen Gastronomie (z.B. Buschenschank) geltende Zusatzsteuer (§ 22 UStG) soll zeitbefristet von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 entfallen.