Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und die Landwirtschaftkammer Österreich informieren in einer Aussendung:
- Die Landwirtschaft zählt zum versorgungskritischen Bereich in der aktuellen Corona-Krise.
- Viele Saisonarbeitskräfte, für die zum Teil schon Beschäftigungsbewilligungen erteilt wurden, können aufgrund der Reisebeschränkungen nicht nach Österreich einreisen und ihre Arbeit nicht wie geplant aufnehmen.
- Um dem drohenden Arbeitskräfteengpass weiter entgegenzuwirken, wird die zulässige Beschäftigungsdauer für jene drittstaatsangehörigen Saisonarbeitskräfte, die bereits im Land und bewilligt beschäftigt sind sowie für dringende Arbeiten benötigt werden, erweitert.
- Die derzeit geltende Maximalbeschäftigungsdauer für ein und dieselbe Saisonarbeitskraft wird von neun Monaten auf zwölf Monate ausgedehnt.
- Damit soll ein weiterer Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln geleistet werden.
Automatische Verlängerung der Visa für Saisonarbeitskräfte
- In der aktuellen Situation soll der zwischenmenschliche Kontakt auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.
- Das betrifft auch den Behörden- und Parteienverkehr und damit das Ausstellen von Visa.
- Für Saisonarbeitskräfte, deren Beschäftigungsdauer (wie oben angeführt) verlängert wird, muss kein neues Visum ausgestellt werden.
- Die Gültigkeit des bestehenden Visums bleibt bis zum Ende der erteilten Beschäftigungsbewilligung aufrecht („automatische Verlängerung“.)
- Aufgrund der Beschränkung der Reisemöglichkeiten ist die Beantragung eines Visums bei der zuständigen Vertretungsbehörde im Ausland aus faktischen Gründen nicht möglich.
- Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Drittstaats-Saisonier ist nach geltender Rechtslage ein Visum zu Erwerbszwecken aber notwendig.
- Deshalb wird die Arbeitsaufnahme auch für Inhaber eines Visums mit besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zulässig.
- Dieses Visum kann auch im Inland beantragt werden.
- Das Erfordernis einer aufrechten Beschäftigungsbewilligung des AMS bleibt aufrecht.
Stand: 3. April 2020