Pendler und Pendlerinnen, die innerhalb eines 50-Kilometer-Bereichs der Grenze leben oder arbeiten, müssen sich nach der Einreise nach Ungarn nicht in eine 14-tägige Quarantäne begeben – sofern kein Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung besteht. Auch der Bahnverkehr Wien – Sopron – Deutschkreutz bleibt nach Angaben Ungarns weiterhin ungestört aufrecht.
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) war vehement für diese Ausnahmeregelung – in schriftlicher und damit verbindlicher Form – eingetreten. Durch die enge Verflechtung mit Ungarn und den hohen Anteil ungarischer Arbeitskräfte sei es enorm wichtig, dass Berufspendler*innen, die keine Coronavirus-Verdachtsfälle seien, uneingeschränkt ein- und ausreisen könnten.
Informationen der LK Burgenland zum Berufspendlerverkehr
Die aktuelle Aussendung der LK Burgenland gibt einen weiteren Überblick:
Unterstützungsmaßnahmen (COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, Sozialversicherung, Finanzamt etc.): https://noe.lko.at/unterst%C3%BCtzungsma%C3%9Fnahmen-covid-19-krisenbew%C3%A4ltigungsfonds-sozialversicherung-finanzamt+2500+3194531
Dokumentation von Einkommensverlusten empfohlen: Die Kriterien für die einzelnen, über den Härtefallfonds hinausgehenden Unterstützungspakete sollen laufend erarbeitet und veröffentlicht werden. Bei den bisherigen Verhandlungen dazu wurde außer Streit gestellt, dass bei entsprechenden Einkommensverlusten auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe grundsätzlich aus den Fondsmitteln unterstützt werden können. Es wird daher allen stark betroffenen Betrieben empfohlen, durch die Corona-Krise bedingte Einkommensverluste möglichst genau und nachvollziehbar zu dokumentieren, damit bei allfälligen Unterstützungsmöglichkeiten entsprechende Nachweise vorliegen.
Finanzamt – Erleichterungen
Abgabenstundung: Wenn ein Liquiditätsengpass durch das Coronavirus vorliegt, kann ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung der Abgabenrückstände bis 30. September 2020 gestellt werden. Ebenso kann ein Antrag auf Befreiung von den Stundungszinsen eingebracht werden.
Einkommensteuervorauszahlungen: Bis 31.10.2020 ist es auch möglich, eine entsprechende Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen wegen starker Erlöseinbußen beim Finanzamt zu beantragen. Dafür gibt es ein eigenes Musterformular: „Kombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus“ – SR 1 – CoV
Fristverlängerungen: Die Frist für die Einreichung der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen für 2019 wurde bis 31. August 2020 verlängert.
Näheres unter: www.bmf.gv.at
Berufspendlerverkehr zwischen Österreich und Ungarn wieder MÖGLICH: https://bgld.lko.at/update-30-03-2020-14-00-grenznews-ungarische-pendler-k%C3%B6nnen-aktuell-wieder-grenze-passieren+2500+3202535B6glich+2500+3206750
Die ausgefüllte Arbeitgeberbestätigung (siehe pdf) sollte nicht älter als 2 Wochen sein!
Informationen auch unter: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-ungarn.html
Weinlieferungen im Inland (ausgenommen Tirol): Die Lieferung von Wein ist prinzipiell von der Covid-19-Massnahmen-VO ausgenommen (bäuerliche Direktvermarktung). Dabei sind die allseits bekannten Hygienemaßnahmen (Desinfektion) und der Mindestabstand einzuhalten. Idealerweise wird das Leergut/der Wein abgestellt so dass ein Austausch ohne persönlichen Kontakt möglich ist. Es wird empfohlen die Bestätigung für land- und forstwirtschaftliche Berufsarbeiten (https://noe.lko.at/best%C3%A4tigung-f%C3%BCr-land-und-forstwirtschaftliche-berufsarbeiten+2500+3205090) ausgefüllt mitzuführen, damit diese bei einer Kontrolle gezeigt werden kann. (siehe pdf)
Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte: Für Schlüsselarbeitskräfte für den Weg zur Arbeit oder von der Arbeit (oder auch bei Weinauslieferung durch diese), eine Bestätigung ausstellen. (siehe pdf)
Eine neue Verordnung der burgenländischen Bezirksverwaltungsbehörden sieht eine verpflichtende Heimquarantäne für Rückkehrer vor. Von dieser Verordnung betroffen sind auch österreichische Staatsbürger und Fremde, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Burgenland haben, bei Reiserückkehr oder Einreise auf dem Landweg aus den Staatsgebieten von Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien.
Ausgenommen von der verpflichtenden Heimquarantäne sind Personen, die ein Gesundheitszeugnis vorlegen können, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Dieses Attest darf nicht älter als vier Tage sein.
Ähnliches gilt für NÖ: https://noe.lko.at/reiser%C3%BCckkehr-oder-einreise-nach-%C3%B6sterreich-nieder%C3%B6sterreich-heimquarant%C3%A4ne+2500+3206551
Neue Vorgangsweise zur Beantragung der Prüfnummer: https://bgld.lko.at/weinbau-aktuell+2500++2455139 (inkl. Kontaktdaten der Bundeskellereiinspektoren)
ACHTUNG: Die verlässliche Information des Bundeskellereiinspektors über Art und Menge des so in Verkehr gesetzten Weins (formlos per Mail) nicht vergessen!
Bewirtschaftung von Flächen außerhalb Österreichs: https://noe.lko.at/bewirtschaftung-von-fl%C3%A4chen-au%C3%9Ferhalb-%C3%B6sterreichs+2500+3207251
Häufige Fragen und Antworten in der jetzigen Situation: https://stmk.lko.at/die-h%C3%A4ufigen-fragen-und-antworten+2500+3205782
z.B.: Kommt es zu Engpässen bei den Betriebsmitteln? Soll ich Diesel auf Vorrat kaufen?
Webinar zum Thema „Coronakrise und Arbeitsrecht – Das Wichtigste für land- und forstwirtschaftliche Arbeitgeber: https://oe.lfi.at/webinar-coronakrise-und-arbeitsrecht-das-wichtigste-f%C3%BCr-land-und-forstwirtschaftliche-arbeitgeber+2500+2145558
Coronavirus: Fristerstreckung für Abgabe der Jahressteuererklärung 2019: https://noe.lko.at/coronavirus-fristerstreckung-f%C3%BCr-abgabe-der-jahressteuererkl%C3%A4rungen-2019+2500+3205602
BMF-Update: Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Stundung, Ratenansuchen, Säumnis-/Verspätungszuschlag, Abgabefristen: https://www.lbg.at/servicecenter/lbg_steuertipps_praxis/bmf_update_herabsetzung_von_steuervorauszahlungen_stundung_ratenansuchen_s%C3%A4umnis_versp%C3%A4tungszuschlag_abgabefristen/index_ger.html
Erntehelfer: Zuverdienst bei Kurzarbeit möglich (siehe pdf)
Unterlagen Kurzarbeit: https://www.lko.at/soziales-und-arbeit+2500++1298062
Ablauf vereinfacht wie folgt:
Weinbaubetrieb mailt ausgefüllte Sozialpartnervereinbarung (siehe Link) an office@lk-bgld.at (Ansprechperson + Telefonnummer im Mail bekanntgeben)
Landwirtschaftskammer sendet Sozialpartnervereinbarung an Gewerkschaft weiter
Gewerkschaft sendet unterschriebene Sozialpartnervereinbarung wieder an Landwirtschaftskammer
Landwirtschaftskammer sendet Sozialpartnervereinbarung mit beiden Unterschriften an Weinbaubetrieb retour
Weinbaubetrieb sendet Sozialpartnervereinbarung zusammen mit Antrag auf Kurzarbeitshilfe (siehe: https://www.ams.at/content/dam/download/allgemeine-informationen/covid_kurzarbeit/KUA_Begehren_03_2020_final.pdf) an AMS
Rechner für COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/rechner-fuer-kurzarbeit
Sämtliche Informationen sowie Kontaktadressen des AMS auffindbar unter: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
Coronavirus: GIS-Gebühren unbürokratisch abmelden: https://www.lbg.at/servicecenter/lbg_steuertipps_praxis/corona_virus_gis_geb%C3%BChren_unb%C3%BCrokratisch_abmelden/index_ger.html
Coronavirus: Elektronische Registrierkasse bei vorübergehender Betriebsschließung: https://www.lbg.at/servicecenter/lbg_steuertipps_praxis/covid_19_elektronische_registrierkasse_bei_vor%C3%BCbergehender_betriebsschliessung/index_ger.html
Mehrfachantrag (MFA) 2020: Informationsvideos zur Antragstellung MFA 2020: https://noe.lko.at/informationsvideos-zur-antragstellung-mfa-2020+2500+3204570
Ing. Verena Klöckl, BA, Weinbauberaterin | Abt. VI – Pflanzenbau
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