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Italienischer Weinbauverband für Auspflanzungsstopp

Ein Artikel von Redaktion | 07.07.2025 - 10:34

Nach EU-Recht ist die jährliche Erhöhung der Weingartenflächen um 1% pro Jahr zulässig – im Falle Italiens entspricht das etwa 6.500 Hektar.

UIV-Präsident Lamberto Frescobaldi begründet den Vorstoß zum Aussetzen der Neupflanzungen mit einer notwendigen Reform und Überprüfung des bestehenden Systems. „Die Marktlage erfordert Verantwortungsbewusstsein und eine Überarbeitung der Regelungen. Italien ist derzeit das einzige große Erzeugerland weltweit, in dem die Rebfläche wächst, während die weltweite Nachfrage in den letzten fünf Jahren um fast 10% zurückgegangen ist.“

„Ein einjähriger Stopp bei den Pflanzgenehmigungen würde den nötigen zeitlichen Rahmen bieten, um eine Überprüfung des Systems unter Beteiligung aller relevanten Akteure zu ermöglichen,“ so UIV-Generalsekretär Paolo Castelletti. „Wir dürfen nicht auf eine übergeordnete Reform warten. … Wenn wir im Wettbewerb bestehen und den Winzern eine angemessene Vergütung sichern wollen, muss der Wein wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt werden.“

Nach Schätzungen des UIV-Observatoriums werden die Lagerbestände zum Ende der Weinbausaison (31. Juli) bei rund 42 bis 44 Millionen Hektolitern Wein und Most liegen – dem Volumen eines gesamten Erntejahres.