WEINBAUKATASTER

Mehrfachantrag Flächen für INVEKOS

Ein Artikel von Redaktion | 10.02.2020 - 14:35

Dazu ist es für jeden Betrieb, der Weingärten bewirtschaftet, erforderlich, einen sogenannten Mehrfachantrag Flächen (MFA) abzugeben. Im Zuge dieses Antrags müssen alle Weingärten des Betriebs nach Sorte und Auspflanzjahr getrennt erfasst werden. Das heißt, es müssen für jede Sorte und für jedes Auspflanzjahr eigene Schläge gebildet werden. Die Antragstellung ist ab 27. Februar möglich und kann entweder selbstständig in eAMA oder über die Landwirtschaftskammern vorgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Betrieb – unabhängig von der Inanspruchnahme von Förderungen – zur Abgabe dieses MFA verpflichtet ist!

Im Jahr 2020 sollen somit alle Weingärten INVEKOS-konform in das neue System aufgenommen werden, um eine vollständige Datenbasis zu erlangen. Gemäß der entsprechenden Bestimmung im § 23 des österreichischen Weingesetzes gilt damit für die Lese 2020 erstmals der neue Hektar-
Höchstertrag von 10.000 kg Trauben pro ha bzw. 7.500 Liter Wein pro ha
.

Ab 2021 werden auch alle Eingaben wie z.B. die Meldung von Auspflanzung und Rodung oder die Beantragung von Pflanzgenehmigungen über den neuen Kataster möglich sein.

DI Dr. Rudolf Schmid, BMLRT