PSM-Tabellen

Pflanzenschutzmittel für das Jahr 2020

Ein Artikel von DI Barbara Friedrich und Ing. Josef Klement | 14.01.2020 - 13:59

Generell gilt noch immer, dass nur Pflanzenschutzmittel mit österreichischer Registrier-Nummer in Österreich gekauft, gelagert und angewendet werden dürfen. Aufgrund von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit der Mittel bzw. Resistenzerscheinungen einzelner Schädlinge und Krankheiten ist während des Jahres mit Änderungen in der Zulassung zu rechnen. Die jeweilige aktuelle Zulassung ist im Internet unter https://psmregister.baes.gv.at abrufbar.

Anwendungsauflagen

  • Bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels sind alle gesetzlich (laut Zulassung) auferlegten Anwendungsauflagen einzuhalten, unter anderem die Abstandsauflagen (Abstände zu Gewässern). Diese Angaben finden Sie in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels. Zudem müssen die Sicherheitsdatenblätter vorhanden sein. Achten Sie auf eine gründliche Reinigung der Pflanzenschutzgeräte, damit Sie einen Wirkstoff von einer Kultur, wo dieser zugelassen ist, nicht in eine andere Kultur am eigenen Betrieb verschleppen, wo dieser nicht zugelassen ist.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen über die Sachkunde sind in den jeweiligen Landesgesetzen der Bundesländer bzw. in den darauf beruhenden Verordnungen unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gelten Personen als sachkundig, welche über die für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten oder eine Ausbildungsbescheinigung nach Artikel 5 der Richtlinie 2009/128/EG verfügen.
  • Achtung: Einige Pflanzenschutz-Sachkundeausweise mussten 2019 verlängert werden, die nächsten sind 2021 fällig.
  • Es liegt in der Eigenverantwortung des Winzers, Wirkstoffe richtig einzusetzen. Die Wirkstoffe der Pflanzenschutzmittel werden schon seit Jahren von Experten in sog. Wirkklassen nach Wirkungsmechanismen eingeteilt, genannt Fungicide Resistance Action Committee (FRAC) (siehe Seite 30).
  • Bei der Applikation gibt es seit den vergangenen Jahren Veränderungen. Die neuen Produkte werden mit einer Aufwandmenge, bezogen auf 10.000 m² behandelte Laubwandfläche, zugelassen. Die Dosis je Laubwandfläche dieser Größe ist jene Menge eines Pflanzenschutzmittels, welches auf eine spezifische Laubwandfläche ausgebracht werden soll, um die Pflanzenoberfläche ausreichend gegen Krankheits- und Schädlingsbefall bis zur nächsten Applikation zu schützen. Der Bezug liegt hier auf der Laubwand- und nicht bei der Grundfläche. Die Oberfläche der Laubwand ist nun die eigentliche Behandlungsfläche.
  • Achtung! Es können laut Zulassung verpflichtende Einschränkungen innerhalb der Wirkstoffgruppen möglich sein (siehe http://pmg.ages.at), z.B.: Carboxylsäureamide (CAA) – Aktuan Gold, Forum Star, Forum Gold, Zampro usw. oder z.B.: Qil-Fungizide – Mildicut, Sanvino.

Kupfersituation

Mit 1. Jänner 2020 trat die erneute Genehmigung für Kupfer als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln für weitere sieben Jahre in Kraft. Der positiven Entscheidung ging ein umfangreicher wissenschaftlicher Bericht der europäischen Risikobewertungsbehörden voraus. Gleichzeitig wurde entschieden, die maximal erlaubte Reinkupfermenge auf europäischer Ebene auf 4 kg/ha/Jahr zu beschränken. Dies bedeutet daher auch für die österreichischen Landwirte, dass die maximale Aufwandmenge von 4 kg Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche, auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln, nicht überschritten werden darf.

In Österreich sind zurzeit mehrere Produkte mit unterschiedlichen Kupferwirkstoffen (Kupferhydroxid, -Oxychlorid, -Sulfat und -Oktanoat) zugelassen. In der Praxis kann mit Produkten des modernsten Kupferwirkstoffes Kupferhydroxid am meisten Reinkupfer eingespart werden, da hier auch mit geringsten Reinkupfermengen eine sehr gute Wirksamkeit gegeben ist. #

 

Hier finden Sie die vollständige PSM-Tabelle 2020 zum Download.